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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6454
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Verfasst am: 18.Jun 2006 18:52 Titel: Mieter dürfen ihre Wohnung untervermieten |
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Untervermietung zur finanziellen Entlastung generell erlaubt
Mieter dürfen ihre Wohnung untervermieten, um sich finanziell zu entlasten. Das gilt auch dann, wenn sie aus beruflichen Gründen an einem anderen Ort eine zweite Wohnung halten und dort einen großen Teil ihrer Zeit verbringen müssen, wie der Infodienst Recht und Steuern der Landesbausparkassen (LBS) mit Blick auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs erklärt.
Im konkreten Fall hatten eine Frau und ein Mann vor mehr als zehn Jahren eine rund 115 Quadratmeter große Wohnung in Berlin gemietet.
Mittlerweile waren beide aus beruflichen Gründen gezwungen, sich in anderen Orten aufzuhalten, weswegen sie für einen Teil ihrer Erstwohnung einen Untermieter suchen wollten.
Damit allerdings war der Vermieter nicht einverstanden und bekam sowohl vom Amtsgericht Tempelhof als auch vom Landgericht Berlin Recht: Ein berechtigtes Interesse an einer Untervermietung sei nur anzuerkennen, wenn der Lebensmittelpunkt des Hauptmieters im betroffenen Objekt liege.
Die Karlsruher Richter dagegen sahen den Wunsch des Mieters als berechtigt an, die Wohnung zu behalten und sich durch die Untervermietung finanziell zu entlasten.
Aktenzeichen:
Bundesgerichtshof VIII ZR 4/05
Quelle: Handelsblatt |
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