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Mietnebenkosten: Einspruch zwingend

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Moderator GM&P
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 6866

BeitragVerfasst am: 3.Jan 2008 22:05    Titel: Mietnebenkosten: Einspruch zwingend Antworten mit Zitat

Mieter müssen Einsprüche gegen Nebenkostenabrechnungen zwingend innerhalb von zwölf Monaten erheben.

Sonst müssen sie selbst zu Unrecht verlangte Betriebskosten bezahlen.

Dieses Urteil hat jetzt der BGH in Karlsruhe veröffentlicht. Die Frage, ob die Jahresfrist auch für vertraglich nicht vereinbarte Forderungen gilt, war bisher umstritten. Im konkreten Fall hatte ein Vermieter in Offenbach Nebenkosten auf einen Mieter umgelegt, die im Mietvertrag nicht vereinbart waren.

Als es nach einigen Jahren Streit um die Nachzahlung der Nebenkosten gab, wollte der Mieter die in der Vergangenheit zu viel gezahlten Beträge zurück.

Das Landgericht Darmstadt bestätigte zwar, dass der Vermieter Posten in Rechnung gestellt hatte, deren Umlegung im Mietvertrag nicht vereinbart waren. Allerdings erhielt der Mieter nur die Beträge zurück, die er innerhalb eines Jahres nach Zustellung der Abrechnung moniert hatte. Der BGH bestätigte das Urteil jetzt in letzter Instanz
(Az.: VIII ZR 279/06).
Quelle: HB
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