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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6460
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Verfasst am: 23.Aug 2006 18:34 Titel: Mietvertrag auch ohne konkrete Miethöhe wirksam |
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Ein Mietvertrag ist auch dann gültig, wenn sich die Vertragsparteien nicht auf die Höhe der Miete festgelegt haben.
Das berichtet die Zeitschrift „OLG-Report“ unter Berufung auf einen Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt. Nach Auffassung der Richter muss der Mieter in diesem Fall die ortsübliche Miete zahlen (Az.: 2 W 72/05).
Das Gericht widersprach mit seinem Beschluss einem Mieter gewerblicher Räume, der meinte, mangels ausdrücklicher Festlegung des Mietzinses keine Miete zahlen zu müssen. Die Frankfurter Richter betonten, dies wäre nur dann der Fall, wenn der Mieter eine unentgeltliche Gebrauchsüberlassung beweisen könnte. Die fehlende Festschreibung der Miethöhe in dem Vertrag besage dagegen für sich genommen nichts.
Es sei auch unerheblich, aus welchen Gründen die Festlegung fehle, denn eine Vermietung erfolge gewöhnlich nur gegen Zahlung eines Mietzinses. Daher sei ein unvollständiger Vertrag weder nichtig noch bedeute dies, dass der Mieter die Räume unentgeltlich nutzen dürfe. |
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