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GM&P Mod. Team Insider

Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 653
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Verfasst am: 31.Okt 2006 19:01 Titel: Mindestbesteuerung |
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Mal wieder Bewegung in Steuerangelegenheiten, welche Auswirkungen hat das neue Urteil? Wie entscheidet das BVerfG?
| Zitat: |
Der Bundesfinanzhof (BFH) hält die gesetzlichen Regelungen zur „Mindestbesteuerung“, die von 1999 bis 2003 gültig waren, für verfassungswidrig. Das geht aus einem heute veröffentlichten Beschluss des Gerichts vom 6. September 2006 hervor (Aktenzeichen: XI R 26/04).
Die Frage wird nun dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Unter Umständen muss ein Großteil der Steuerbescheide von Anlegern geschlossener Fonds mit Verlustzuweisungen korrigiert werden.
Hintergrund: Die Mindestbesteuerung bestand – vereinfacht ausgedrückt - darin, dass Verluste nur bis zur Höhe von 100.000 Mark (etwa 51.000 Euro) plus der Hälfte der verbleibenden Einkünfte sofort mit anderen positiven Einkünften verrechnet werden durften. Die restlichen Verluste mussten in andere Jahre vor- oder zurückgetragen werden. Das konnte für Anleger geschlossener Fonds Vor- oder Nachteile haben.
Die Begründung des BFH gleicht einer Ohrfeige für die damalige (rot-grüne) Bundesregierung. Das Gericht schließe sich der Auffassung an, dass die Regelung „unverständlich, widersprüchlich, unpraktikabel und nicht mehr justiziabel“ sei. Zudem sei das Gesetz unvollständig und die Gesetzeslage „selbst für den Fachmann nicht mehr hinreichend verständlich“. Nach dem Grundsatz der Normenklarheit sei das verfassungswidrig.
Quelle: BFH / Cash-Online |
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marcus-ritscher GELBE KARTE!
Anmeldungsdatum: 05.04.2006 Beiträge: 13
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Verfasst am: 1.Nov 2006 14:29 Titel: War zu erwarten |
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Das neue BFH-Urteil war zu erwarten. Bereits seit Längerem haben einzelne BFH-Richter in Vorträgen und Seminaren ihre Meinung zu diesem Thema zu erkennen gegeben. Es ist dann nur allzu klar, dass dann der komplette BFH-Senat als Urteil das fällt, was die wesentlichen Richter im Vorfeld bereits gesagt haben.
Die Vorschrift wurde zudem unter dem Finanzminister Lafontaine eingeführt; pikanterweise sind von den damals unter Lafontaine eingeführten Regelungen nur noch ein ganz kleiner Teil noch Gesetz. Der Rest wurde entweder per Gesetz wieder aufgehoben, für verfassungswidrig erklärt oder vom EuGH kassiert.
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