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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6784
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Verfasst am: 14.Jul 2006 5:50 Titel: Mobbing kann für Täter teuer werden |
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Ein hessisches Gericht hat die Rechte von Mobbing-Opfern gestärkt: Mobber können laut Urteil zur Zahlung erheblichen Schadenersatzes herangezogen werden.
Mobbing von Kollegen kann für Arbeitnehmer teuer werden: Das Landesarbeitsgericht Hessen hat einen mobbenden Personalleiter zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt
Az.: 7 Sa 520/05.
In dem verhandelten Fall war ein Arbeitnehmer zunächst von einem Kollegen tätlich angegriffen und dabei so erheblich verletzt worden, dass er krankgeschrieben werden musste.
Während der Krankheit rief der Personalleiter des Betriebs mehrfach beim Arbeitnehmer an und beschimpfte ihn als «Simulanten». Darüber hinaus drohte er dem kranken Kollegen mit körperlicher Gewalt, sollte er nicht sofort wieder zur Arbeit kommen.
Daraufhin kündigte der Arbeitnehmer fristlos. Erst neun Monate später fand er einen neuen Arbeitsplatz. Der Kläger verlangte daher vom Personalleiter die Differenz zwischen seiner früheren Bruttovergütung und dem bezogenen Arbeitslosengeld als Schadensersatz.
Das Gericht kam dem Kläger nicht nur entgegen, sondern verurteilte den Personalleiter zur vollen Zahlung der entgangenen Vergütung.
Zur Begründung hieß es, der Mann habe durch sein Verhalten die Kündigung des Mitarbeiters verursacht. Zudem sei die Schadenersatzpflicht nicht auf die Zeit bis zum Ende der ordentlichen Kündigungsfrist begrenzt. Eine solche Haftungsbeschränkung gelte nur im Verhältnis der Arbeitsvertragsparteien selbst.
(nz) |
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Brägenklöterig Newbie
Anmeldungsdatum: 13.09.2005 Beiträge: 10 Wohnort: Bayern
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Verfasst am: 14.Jul 2006 14:29 Titel: |
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Hier gibt es Hilfe für Mobbingopfer, sei es von Schüler- oder Lehrerseite, an Schulen:
www.emgs.de
Elterninitiative gegen Mobbing und Gewalt an Schulen.
Brägenklöterig |
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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6784
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Verfasst am: 29.Okt 2007 0:13 Titel: |
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Das Bundesarbeitsgericht hat am 25.10.2007 über verschiedene Ansprüche eines unter Mobbing leidenden Oberarztes entschieden: Wird dieser durch den Chefarzt seiner Abteilung in seiner fachlichen Qualifikation herabgewürdigt und deshalb psychisch krank, hat er gegen seinen Arbeitgeber Anspruch auf Schmerzensgeld, die Entlassung des Chefarztes kann er dagegen im Regelfall nicht verlangen.
Anspruch auf das Angebot eines gleichwertigen Arbeitsplatzes, an dem er nicht mehr den Weisungen des bisherigen Chefarztes untersteht, hat der Oberarzt nur dann, wenn ein solcher Arbeitsplatz in der Klinik vorhanden ist.
Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 6. März 2006 - 16 Sa 76/05
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 25. Oktober 2007 - 8 AZR 593/06 |
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