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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 5909
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Verfasst am: 29.Aug 2006 5:47 Titel: Mobilfunkantenne kein Mietminderungsgrund |
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Mieter müssen es grundsätzlich hinnehmen, wenn der Vermieter auf dem Dach Mobilfunkantennen anbringen lässt. Ein Grund für eine Mietminderung liegt nicht vor.
Dies berichtet der Immobilienverband Deutschland (IVD), der sich auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs beruft. Anderes gelte demnach nur dann, wenn der Mieter eine konkrete Gesundheitsbeeinträchtigung nachweisen kann. Einen solchen Beweis könne der Mieter allerdings nicht erbringen, meint der IVD. Denn mittlerweile sei erwiesen, dass vorgeschriebene gesetzliche Grenzwerte immer eingehalten würden (Bundesimissionsschutz-Verordnung und Elektrosmogverordnung). Verstrahlungen hätten Mieter also nicht zu befürchten.
Hausbesitzern, die ihr Hausdach einem Mobilfunkbetreiber zur Aufstellung einer UMTS-Antenne vermieten wollen, gibt der IVD allerdings zu bedenken, dass es beim Verkauf des Hauses zu Abschlägen beim Kaufpreis kommen kann. Denn die Nachfrage nach Wohnungen in solchen Häusern könne geringer sein. |
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