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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6866
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Verfasst am: 20.Jun 2006 15:59 Titel: Nebenkosten- Vorauszahlung notfalls stoppen |
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Legt ein Vermieter nicht rechtzeitig die Nebenkosten-Abrechnung vor, ist das für einen Mieter ärgerlich. Bereits gezahltes Geld kann er deshalb trotzdem nicht einfordern, urteilte der BGH.
Mieter können Vorauszahlungen auf Nebenkosten nicht einfach zurückverlangen, wenn ihnen der Vermieter die Abrechnung der Betriebskosten zu spät übermittelt.
Allerdings dürfen sie weitere Abschlagszahlungen so lange zurückhalten, bis ihnen eine ordnungsgemäße Abrechnung vorliegt.
Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil entschieden. AZ: VIII ZR 191/05
Im verhandelten Fall forderte ein Mieter von seinem Vermieter gut 2600 Euro an Vorauszahlungen zurück. Er begründete seinen Anspruch mit fehlerhaften Nebenkosten-Abrechnungen aus den Jahren 2001 und 2003.
Das Gericht wies die Klage des Mieters zurück: Hätte der Betroffene weitere Vorauszahlungen verweigert, als er auf das Fehlverhalten des Mieters aufmerksam wurde, hätte er einen möglichen Erstattungsanspruch relativ schnell ausgleichen können. Durch ein solches Vorgehen könne sich ein Mieter hinreichend absichern.
Gleichzeitig könne er Druck auf den Vermieter ausüben, ihm die Abrechnung möglichst schnell vorzulegen, urteilte die Bundesrichter. Vermieter müssen innerhalb eines Jahres eine Endabrechnung der Betriebskosten vorlegen.
Der getroffene Entscheid bezieht sich allerdings nur auf laufende Mietverträge. Wird ein Mietvertrag beendet, könne der Mieter die Vorauszahlung in vollem Umfang zurückverlangen, solange keine Abrechnung vorliege, betonte das Gericht. In einem solchen Fall müsse der Vermieter die Kosten nachträglich geltend machen.
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