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Anmeldungsdatum: 28.02.2003 Beiträge: 459 Wohnort: Bad Homburg
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Verfasst am: 10.März 2005 19:26 Titel: Neues Haftungsurteil zu Aktienfonds |
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Neues Haftungsurteil zu Aktienfonds - Schadenersatz wegen Falschberatung
08.03.2005 Trotz Aushändigung des Fondsprospekts muss ein Handelsvertreter der Securess AG zusätzlich im Beratungsgespräch auf die Risiken der empfohlenen Aktienfonds hinweisen. Vermittler muss über 45.000 € Schadenersatz an klagenden Anleger (Rechtsanwalt) zahlen.
Das Landgericht Heilbronn (Urteil vom 17.02.2005, AZ: 5 O 143/04 Fe) sprach einem Ehepaar über 45.000 € Schadenersatz zuzüglich Zinsen zu, weil es von einem Handelsvertreter der Securess AG falsch beraten wurde.
"Unsere Mandanten hatten ausdrücklich mitgeteilt, besonderen Wert auf maximale Sicherheit zu legen", erklärt der Berliner Anlegeranwalt Dr. Philipp Härle von der Kanzlei Tilp Rechtsanwälte, die das Urteil erstritt.
Trotzdem empfahl der beklagte Vermittler den Klägern zwei spekulative Fonds, den Veri-Tresor-Fonds und den Veri-Valeur-Fonds. Nach Erwerb stellte sich heraus, dass die Fonds alles andere als maximale Sicherheit boten. So hatte der Veri-Valeur-Fonds mindestens 70% des Sondervermögens in spekulative Wertpapiere investiert. Beim Veri-Tresor-Fonds konnten bis zu 20% in hochspekulative Finanztermingeschäfte ohne Absicherungszweck angelegt werden. Laut Dr. Härle liegt damit ein deutlicher Verstoß gegen die Grundsätze der anleger- und anlagegerechten Beratung vor. Das Landgericht Heilbronn sah es ebenso.
Dr. Härle sieht die große Bedeutung des Urteils darin, dass Anleger zusätzlich einen Anspruch auf richtige Information im Beratungsgespräch haben, auch wenn ein ausgehändigter Verkaufsprospekt über die tatsächlichen Risiken der Fonds informiert. Der Vermittler dürfe nach Auffassung des Gerichts nämlich nicht darauf vertrauen, dass der Anleger den Verkaufsprospekt liest und erkennt, dass die Empfehlung fehlerhaft war. "Diese Aussage ist Sprengstoff", so Dr. Härle. Dass sein klagender Mandant Rechtsanwalt ist, ändert nach Meinung des Gerichts ebenfalls nichts. |
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