| |

|
| Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
| Autor |
Nachricht |
Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6784
|
Verfasst am: 11.Jul 2006 18:44 Titel: Neues Urteil zu Dienstreisen |
|
|
Die auf Dienstreisen anfallenden Fahrtzeiten seien keine Arbeitszeiten, urteilte das Bundesarbeitsgericht. Damit scheiterte ein wissenschaftlicher Mitarbeiter im Bundesamt für Strahlenschutz mit seiner Klage auch in letzter Instanz.
Die Entscheidung 9 AZR 519/05 wurde am Dienstag veröffentlicht. Sie gelte, wenn dem Arbeitnehmer nicht die Benutzung eines Fahrzeuges vorgeschrieben werde und es ihm auch überlassen bleibe, wie er die Fahrtzeit gestaltet. Fahrtzeiten seien dann Ruhezeiten im Sinne des Arbeitszeitgesetzes, urteilte der neunte Senat in Erfurt.
Der Kläger hatte für das Jahr 2002 eine Zeitgutschrift von 155 Stunden verlangt. Außerdem wollte er seinen Arbeitgeber verpflichten, seinen Dienstplan künftig zu so gestalten, dass er einschließlich der Reisezeiten nicht mehr als zehn Stunden täglich eingesetzt wird. |
|
| Nach oben |
|

|
|
|
|
|
|
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
|
|
Powered by phpBB © phpBB Group
|
|
|
|