| |

|
| Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
| Autor |
Nachricht |
Anlegeranwalt .

Anmeldungsdatum: 08.11.2004 Beiträge: 59 Wohnort: Berlin
|
Verfasst am: 25.März 2007 12:25 Titel: Neues Versicherungsvermittlerrecht |
|
|
Am 22.12.2006 ist das Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts im Bundesgesetzblatt verkündet worden.
Mit dem Gesetz, das zum Teil nach Verkündung und ansonsten zum 22.5.2007 in Kraft tritt, wird die EU-Richtlinie über die Versicherungsvermittlung umgesetzt. Das Gesetz unterwirft die bislang frei zugänglichen Berufe der Versicherungsvermittler und Versicherungsberater künftig einer Erlaubnis- und Registrierungspflicht. Unter anderem enthält das Gesetz folgende Punkte:
Erlaubnispflicht für Versicherungsvermittler: Grundsätzlich sollen Versicherungsvermittler künftig einer Erlaubnispflicht unterliegen. Für die Zulassung soll ein Qualifikationsnachweis in Form einer IHK-Prüfung entscheidend sein. Orientieren sollen sich die Inhalte der Prüfung an der Ausbildung zum Versicherungskaufmann. Voraussetzungen für die Zulassung sind u. a. der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung und geordnete Vermögensverhältnisse.
Ausnahmen für Versicherungsunternehmen: Sofern das Versicherungsunternehmen die uneingeschränkte Haftung für die Vermittler übernimmt, können sie, die für ein Versicherungsunternehmen tätig sind, von der Erlaubnispflicht befreit werden. Dabei sollen die Versicherungsunternehmen ihre Mitarbeiter qualifizieren und einer Prüfung unterziehen. Ferner sieht das Gesetz vor, dass die Finanzaufsichtsbehörden das Recht erhalten sollen, das Qualifikationsniveau jederzeit zu überprüfen.
Ausnahmen für die Vermittlung von an ein Produkt gebundenen Versicherungen: Ein vereinfachtes Zulassungsverfahren soll es für Unternehmen geben, die ihre Versicherungen nur in Ergänzung zu ihren Produkten vertreiben, wie z. B. bei Reisebüros, die Reiserücktrittsversicherungen anbieten.
Die neuen Beratungs- und Informationspflichten helfen dem Verbraucher, den Versicherungsschutz zu erhalten, den er nachfragt und der in seiner persönlichen Situation notwendig ist. Mehr Rechtssicherheit bringt den Verbrauchern wie auch Vermittlern die Dokumentation der Beratung.
www.rechtkurz.de |
|
| Nach oben |
|

|
GM&P Info .

Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 3540
|
Verfasst am: 10.Apr 2007 5:14 Titel: |
|
|
| Zitat: |
Ab dem 22. Mai müssen Versicherungsverkäufer dafür haften, wenn sie Kunden falsch beraten
Bereits seit Jahren haben Versicherungsvermittler in Deutschland mit sinkenden Provisionen und zunehmendem Konkurrenzdruck zu kämpfen. Nun sorgt ein neues Gesetz für weiteren Unmut – nicht nur bei Verbraucherschützern, sondern auch in der Versicherungsbranche. Das vom 22. Mai an geltende „Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts“ habe mehrere Schwachstellen, kritisieren beide Seiten übereinstimmend. „Für Versicherungsvermittlung über das Internet gibt es leider keine klare Regelung“, bemängelt zum Beispiel Wolfgang Schütz, Vorstandsmitglied der Aspect Online AG, einem unabhängigen Marktbeobachter. Unter anderem müssen ungebundene Vermittler ab Mitte des Jahres ausreichende Sachkunde nachweisen, bevor sie ihre Policen verkaufen dürfen. Das Gesetz soll außerdem den Schutz der Verbraucher vor Falschberatung stärken.
Als längst überfällig bezeichnet Schütz das neue Gesetz. Die Europäische Vermittlerrichtlinie (Richtlinie 2002/92/EG), auf der es basiert, war bereits im Januar 2003 im Amtsblatt der Europäischen Union (EU) veröffentlicht worden und hätte damit eigentlich innerhalb von zwei Jahren von den Mitgliedstaaten der EU in nationales Recht umgewandelt werden müssen. „Das wird mittel- und langfristig dem leider nicht immer so positiven Image des Versicherungsvertreters zuträglich sein“, so der Versicherungsexperte der Aspect Online AG.
Immer mehr Versicherungsabschlüsse über das Internet
Von dem Gesetz habe er sich eine klare und eindeutige Regelung für die Umsetzung erwartet, nun sei er enttäuscht, so Schütz: „Für die Versicherungsvermittlung über das Internet sei das leider nicht der Fall. Der Versicherungsexperte blickt aber trotzdem positiv in die Zukunft: „Unter regelmäßigen Internetnutzern erfreuen sich Online-Abschlüsse immer größerer Beliebtheit, das merken wir an unseren seit Jahren ständig wachsenden Zugriffs- und Vermittlungszahlen.“ Tatsächlich hat laut einer Studie die Hälfte der Internetnutzer keine Bedenken gegen einen Versicherungsabschluss über Internet und mehr als 2,5 Millionen Bürger haben bereits einmal eine Online-Versicherung abgeschlossen. Grund: „Viele der preiswertesten Angebote stammen von Internet-Anbietern. „Unter den im Netz abgeschlossenen Verträgen dominiert die Autoversicherung, gefolgt von der Privathaftpflicht und der Hausratversicherung“, so Schütz. Beratungsintensive Policen wie Lebens- oder private Krankenversicherung spielten aber noch eine untergeordnete Rolle.
„Dass die Richtlinie die Mitgliedstaaten auffordert, für eine angemessene Fachkunde der Vermittler zu sorgen, ist generell zu begrüßen“, sagt Schütz. „Wie die Bundesregierung die Aufgabe gelöst hat, das hat jedoch ein mangelhaft verdient.“ Das Gesetz verpflichtet Versicherungsvermittler zum Nachweis einer Mindestqualifikation. Dafür soll eine von der Branche selbst geschaffene Schulung zum Versicherungsfachmann – eine abgespeckte Variante der traditionellen dreijährigen Ausbildung zum Versicherungskaufmann – reichen. Diese Ausbildung, die der Vermittler bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) nachweisen muss, dauert 222 Unterrichtsstunden à 45 Minuten.
Nach Angaben des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen sei das viel zu wenig. Allein für die Beratung zur privaten Altersvorsorge sei Fachwissen über den Kapitalmarkt, die Rentenbesteuerung, die Sozialversicherung und den Versicherungsmarkt notwendig. Die Verbraucherschützer kritisieren, dass seit der Liberalisierung des Versicherungswesens 1994 der Wettbewerb nach dem Motto: „Wir sind besser, schöner, billiger“ funktioniert habe. Die Anzahl der angebotenen Versicherungsprodukte und der Tarife sind stark gestiegen. „Die Komplexität der Produkte verlängert die Beratungszeit nicht unerheblich“, sagt Helmut Scherber, Geschäftsführer der AERA Kapital- & Finanzplanung GmbH. Gelegentlich käme es auch nach aufwändigen Beratungen nicht zu einem Abschluss, Kunden seien zudem immer preisbewusster geworden.
Versicherungsagent oder Makler?
Hinzu kommt, dass „Finanzberater“ keine geschützte Berufsbezeichnung ist: „Jeder darf sich so nennen, ob er sein Fach gelernt hat oder nicht“, so Scherber in München. Bisher mussten sich Versicherungsverkäufer in Deutschland lediglich bei den Gewerbeämtern registrieren lassen und in der Regel ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Die Folge: Neben seriösen Experten tummeln sich nicht wenige schwarze Schafe auf dem Markt, die nur schnelles Geld machen wollen. Mit einer Verspätung von fast zweieinhalb Jahren tritt nun das neue Gesetz in Kraft, das die Kunden vor Falschberatung schützen soll: Unter anderem müssen Versicherungsvermittler künftig mit offenen Karten spielen, das heißt, der Vermittler muss dem Kunden sagen, ob er ein Makler oder ein Agent ist. Ist er ein Versicherungsagent, arbeitet er in der Regel nur für einen Auftraggeber und bietet auch nur Produkte einer Versicherung an. Ein Makler hat dagegen die Produkte mehrerer Versicherungen im Angebot.
Zudem muss der Vermittler seine Tätigkeit dokumentieren: „Darin sollen die erfragten Wünsche und Begründungen für die jeweiligen Empfehlungen erfasst werden“, so Scherber. In Zukunft haften alle Vermittler, ob nun Makler oder Vertreter, für eine falsche Beratung. Deshalb müssen auch reine Vertreter eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen.
Vertreter, die fest an ein Unternehmen gebunden sind, sind von den bevorstehenden Umwälzungen nicht betroffen. Die so genannten Einfirmenvertreter benötigen lediglich eine Registrierung, aber keine ausdrückliche Erlaubnis zur Ausübung ihres Berufes – und müssen damit auch keine IHK-Prüfung ablegen. Fachleute erwarten, dass viele bisher unabhängige Berater deshalb nach Hilfsmöglichkeiten suchen und, wie zum Beispiel in Italien, nach Inkrafttreten des Gesetzes unter die Haftungsdächer von Finanzdienstleistern schlüpfen. Möglicherweise wird sich die Hoffnung, dass der Markt von Schönrednern und Dilettanten bereinigen wird, also zumindest nicht unverzüglich erfüllen. Die grundsätzliche Pflicht zum Nachweis einer Sachkundeprüfung wird nach Ansicht von Schütz aber dazu führen, dass alle Versicherungsvermittler künftig über eine angemessene Qualifikation verfügen.
Pressemitteilung von: aspect online AG |
|
|
| Nach oben |
|
|
GM&P Info .

Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 3540
|
Verfasst am: 16.Mai 2007 7:58 Titel: |
|
|
| Zitat: |
Makler und Mehrfachagenten ab 22.05 von Versicherungsvermittlung ausgeschlossen
Wegen einer Gesetzgebungspanne im Bundesrat sind Versicherungsmakler und Mehrfachagenten ab dem 22. Mai von der Versicherungsvermittlung ausgeschlossen. Darauf weist der Düsseldorfer Branchendienst 'versicherungstip' in seiner aktuellen Ausgabe (vt 20/07) hin und fordert eine umgehende Korrektur per Übergangsfrist.
Auf Initiative der Länder Hamburg und Baden-Württemberg hatte der Bundesrat am 11. Mai die 'Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung' (VersVermV) überraschend mit einem kurzfristig eingereichten Änderungsantrag angenommen. Demnach ist eine Nachhaftungsbegrenzung in den Berufshaftpflichtversicherungen von Mehrfachagenten und Maklern nicht verordnungsgemäß. Nach Branchenschätzungen besitzen etwa 95 Prozent der Versicherungsvermittler damit eine plötzlich nicht mehr gesetzeskonforme Berufshaftpflichtversicherung. Da jedoch ab Inkrafttreten der Verordnung am 22. Mai der Nachweis einer gesetzeskonformen Berufshaftpflichtversicherung Voraussetzung für die Berufsausübung freier Versicherungsvermittler ist, dürfen diese danach keine Versicherungen mehr vermitteln. Das bedeutet eine Existenzgefährdung von mehr als 10.000 Unternehmen und deren Beschäftigten.
Wie 'vt' aus gut informierten Kreisen erfahren konnte, hatte sich das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) gegen den Änderungsantrag des Bundesrates ausgesprochen. Der einzige Ausweg aus dem Dilemma sei der kurzfristige Beschluß einer Übergangsfrist, während derer die Versicherungsverträge der Vermittler angepaßt werden könnten, so 'versicherungstip'-Redaktionsleiter Erwin Hausen: "Doch hierzu sind neben dem BMWi aber auch das Finanzministerium mit der Aufsichtsbehörde BaFin sowie die Landeswirtschaftsministerien wegen der Kammern notwendig. Ansonsten droht Maklern kurzfristig ein vom Gesetzgeber gar nicht gewolltes Berufsverbot. Gravierende Nachteile treten auch für Verbraucher auf, die kurzfristig ein Risiko absichern wollen, dies aber auf dem gewohnten Weg nicht mehr können."
Quelle: Markt-intern |
|
|
| Nach oben |
|
|
maleh Specialist
Anmeldungsdatum: 03.09.2003 Beiträge: 240
|
Verfasst am: 16.Mai 2007 9:00 Titel: |
|
|
Es wird alles nicht so heiß gegessen...,
die meisten Anbieter haben eine Klausel im Bedingungswerk, dass neue Anforderungen von Gesetzes wegen, automatisch mit eingeschlossen sind. Es hätten ja auch z.B. die Versicherungssummen erhöht werden können etc.
Also ganz so tragisch wie die Printmedien das schreiben ist es nicht. Für den Absatz oder neue Abos sicher gut - mehr nicht.
Was passieren kann, dass die Prämien ab nächstes Jahr erhöht werden, den die Nachhaftungsfrist wurde eben kürzer kalkuliert. |
|
| Nach oben |
|
|
hlang Newbie
Anmeldungsdatum: 05.02.2004 Beiträge: 16
|
Verfasst am: 16.Mai 2007 10:31 Titel: Überregulierung und Schlamperei |
|
|
Dazu brauchts eigentlich nur meinen Titel, diese Kombi - seit
Schröder-Zeiten schön gewachsen, bringt eine früher
bestens florierende Volkswirtschaft sicher um. |
|
| Nach oben |
|
|
purplepeopleeater Pathfinder
Anmeldungsdatum: 17.11.2003 Beiträge: 483 Wohnort: 74855hassmersheim/NOK/BaWü
|
Verfasst am: 18.Mai 2007 5:37 Titel: |
|
|
16.05.2007
Wirbel um neue Nachhaftungskriterien
Der Arbeitgeberverband der finanzdienstleistenden Wirtschaft e.V. (AfW), Berlin, hat einem Pressebericht eines Brancheninformationsdienstes widersprochen, wonach rund 95 Prozent der Versicherungsvermittler ab Inkrafttreten des neuen Vermittlerrechts aufgrund angeblich nicht verordnungskonformen Vermögenschadens-Haftpflichtbedingungen nicht mehr vermitteln dürften.
Hintergrund ist der Beschluss des Bundesrates vom 11. Mai 2007 (cash-online berichtete), dass eine Nachhaftungsbeschränkung von den Versicherern nicht mehr eingebaut werden darf. AfW-Vorstand Rechtsanwalt Norman Wirth: „Diese Meldung des 'Versicherungstip' ist schlicht falsch und Panikmache. In den Versicherungsbedingungen der meisten VSH ist eine sogenannte EU-Anpassungsklausel enthalten, die den Versicherungsschutz gemäß der verkündeten Versicherungsvermittlerverordnung bestätigt. Damit besteht also auch trotz dieser Änderung ab 22. Mai 2007 gesetzeskonformer Versicherungsschutz und Vermittler mit diesem VSH-Schutz können selbstverständlich weiter arbeiten.“
Wie der AfW mitteilte, wurden ihm sowohl seitens der Hans John Makler GmbH, Hamburg, sowie der SdV e.V., München, bestätigt, dass bei beiden Anbietern in den neueren Verträgen die Erweiterung des Versicherungsschutzes prämienneutral vereinbart sei. Gleiches wurde seitens des Maklerpools BCA AG, Bad Homburg, versichert, welcher ein Allianz-Deckungskonzept anbietet. „Der AfW geht somit und nach einhelliger Branchenmeinung davon aus, dass der größte Teil der Versicherungsvermittler Versicherungen mit der EU-Anpassungsklausel hat“, heißt es in der Mitteilung des Verbandes.
quelle: cash-online |
|
| Nach oben |
|
|
GM&P Info .

Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 3540
|
Verfasst am: 23.Mai 2007 9:18 Titel: |
|
|
Seit dem 22. Mai gilt es - das neue Versicherungsvermittlerrecht
„Jeder Bäcker, Metzger oder Tennislehrer, der sein Salaire aufpolieren wollte, konnte bislang in seiner Freizeit Versicherungen verkaufen“, bemängelt Hans Peter Schwintowski, Professor für Versicherungsrecht an der Humboldt-Universität in Berlin. „Versicherungsunternehmen und Strukturvertriebe konnten mit Vermittlern zusammenarbeiten, die über keinerlei Qualifikation verfügten“, moniert auch Michael Heinz, Präsident des Verbandes der Versicherungskaufleute (BVK) in Bonn. Diese Zeiten sind nun vorbei.
>>> weiter im Focus-Online |
|
| Nach oben |
|
|
maleh Specialist
Anmeldungsdatum: 03.09.2003 Beiträge: 240
|
Verfasst am: 23.Mai 2007 11:23 Titel: |
|
|
Jeder Bäcker, Metzger oder Tennislehrer, der sein Salaire aufpolieren wollte, konnte bislang in seiner Freizeit Versicherungen verkaufen“,
...das waren eben gute Verkäufer..nein im Ernst, die deutsche Lösung ist zwar wie immer überzogen (unbegrenzte Nachhaftung, allumfassende Beratung etc.)aber gut für den Verbraucher-so ist es zumindest geplant. Doch die wilden Verkäufer unterm Dach eines Strukki-Vertriebes bleiben uns trotzdem erhalten oder...? Für Neueinsteiger wird es nicht nur noch schwerer sondern auch teurer-und es werden wieder Sesselpupser und Zwangsmitgliedschaften gefunden, denen man Geld hinterher werfen muß. Ich komm mir vor, wie in alten Zeiten. Das man bestimmte Anforderungen an die Kollegen der FD stellt ist ja in Ordnung-aber diese Zwangsmitgliedschaft in der IHK..versteh ich nicht. Eigentlich kann man als (kleiner) Unternehmer nicht mehr D arbeiten. |
|
| Nach oben |
|
|
|
|
|
|
|
|
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
|
|
Powered by phpBB © phpBB Group
|
|
|
|