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OGH (Österreich)- Lebensversicherungen intransparent

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GM&P Mod. Team
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 653

BeitragVerfasst am: 16.Jul 2007 13:42    Titel: OGH (Österreich)- Lebensversicherungen intransparent Antworten mit Zitat

OGH in ständiger Rechtsprechung: Lebensversicherungen intransparent

Höchstgericht stellt klar: Information zu wirtschaftlichem Verlust bei vorzeitiger Kündigung ist mangelhaft. Höhere Rückkaufswerte sind damit realistisch, so der Verein für Konsumenteninformationen (VKI) in einer Aussendung.

Wer seine Lebensversicherung vorzeitig auflöst, bekommt in den ersten Jahren entweder keinen oder nur einen sehr geringen (Rückkaufs-)wert ausbezahlt. Auf diesen Umstand wurde in den letzten zehn Jahren in sehr vielen Verträgen nicht ausreichend hingewiesen.

Da etwa 50 Prozent der Lebensversicherungen vorzeitig gekündigt oder prämienfrei gestellt werden, handelt es sich um ein Problem von weitreichender Bedeutung, so der VKI, der daher vom BMSK mit Verbandsklagen gegen alle großen österreichischen Versicherungsgesellschaften beauftragt wurde.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat bereits in drei Entscheidungen vom 17. Jänner 2007 (Uniqa, Victoria Volksbanken und ÖBV) klargestellt, dass die oft verwendeten Rückkaufswert-Klauseln in „klassischen“ Lebensversicherungen gesetzwidrig sind. Nunmehr liegen drei weitere Entscheidungen des Höchstgerichtes vor, die vor allem fondsgebundene Lebensversicherungen betreffen.

Demnach sind auch Klauseln der Finance Life, der Generali und der Aspecta genauso gesetzwidrig. Sie lassen nicht erkennen, welcher finanzielle Schaden Konsumenten bei einer vorzeitigen Auflösung ihrer Lebensversicherung entsteht.

Auch die Untergerichte folgen den vorliegenden OGH-Urteilen bei der Beurteilung der Rückkaufswerteklauseln, zuletzt etwa das OLG Linz im Verfahren gegen die Nürnberger Versicherung.

Gleichlautende Klauseln wie in die vom OGH entschiedenen wurden seit 1.1.1995 von vielen Österreichischen Lebensversicherungen verwendet. Insgesamt liegen daher nunmehr Klarstellungen des Höchstgerichtes zu etwa einem Viertel des österreichischen Lebensversicherungsmarktes vor.

Die Urteile haben laut VKI-Aussendung weitreichende Auswirkungen: Die Versicherungen, zu denen Urteile des OGH vorliegen, dürfen sich nicht mehr auf die gesetzwidrigen Klauseln berufen und müssen daher unter gewissen Voraussetzungen in Zukunft höhere Rückkaufswerte auszahlen, wenn derartige Klauseln verwendet wurden, für die Vergangenheit muss es Nachzahlungen geben.

Aber auch bei jenen Versicherungen, zu denen noch kein Urteil des OGH vorliegt, ist ein höherer Rückkaufswert denkbar, wenn derartige Klauseln verwendet wurden. Dies betrifft nicht nur bereits aufgelöste Lebensversicherungen. Auch laufende Verträge, die erst in Zukunft vorzeitig aufgelöst werden, können betroffen sein. Betroffen sind zudem nicht nur rückgekaufte sondern meist auch prämienfrei gestellte Verträge. Auch dort ist davon auszugehen, dass in den Verträgen genauso mangelhaft informiert wurde.

Selbst bei sehr zurückhaltenden Schätzungen sind allein in den letzten drei Jahren 100.000 Personen betroffen. Nach den bisherigen Rückmeldungen kann durchschnittlich ein Anspruch von rund 1000 Euro geltend gemacht werden.

Die bisherigen Urteile zeigen laut VKI Wirkung: Immer mehr Lebensversicherungen zahlen nunmehr freiwillig einen höheren Rückkaufswert.

Quelle: FONDS professionell
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axelemil
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Anmeldungsdatum: 06.10.2003
Beiträge: 21

BeitragVerfasst am: 19.Jul 2007 11:51    Titel: LV-Werte bei Rückkauf Antworten mit Zitat

Handelt es sich hier um die von der Bananenrepublik, auch als BRD bekannt, in die Ostmark eingeführte Problematik der hohen Provisionen, von denen oft nicht alle im Verhältnis 1 zu 2 ins Verdienen gebracht werden müssen, um sich den Vertrieb, der ja ursprünglich sich aus eigener Leistung finanziert, zu Diensten zu halten ?
Erinnern wir un an das Unterstützungskassenmodell der Zantop & Partner,
die mit bis zu 45 %o der VS, nicht der Prämie, also 10%o mehr als die
zugelassenen 35%o niemanden zu Schaden kommen ließen, aber dafür bestraft wurden, daß sie das System der Abzocke zugunsten ihrer Klientel einsetzten.
Damals wurden bei einer Jahresprämie von z. B. 15 %o die Provision verzehrt, bis der Wert bei Rückkauf soviel Beleihung stellte, daß mit Policendarlehen die Prämienführung übernommen werden konnte.
Durch Anwendung der Abgabenordnung wurde die Maklerprovision dem Versicherungsnehmer als Rabatt gewährt, der mit diesen steuerfreien Einkünften die Beiträge übernahm.
Bei vielen Gesellschaften wurde so dreistellige Millionen Antragssummen eingereicht.
Alle freuten sich, weil mit der durch die Laufzeiten zunehmenden Rentabilität stornosicheres Geschäft eingefahren wurde.
Selbst die Allianz gab mehr als 35 %o.
Als die Sache ruchbar wurde, bemühte man sich, die bis dahin geschätzten Makler zu kriminalisieren.
Danach wurde die Branche aufgefordert, Rückkaufswerte und Provisionen so zu stellen, daß der Kunde frühestens nach einem Viertel der gesamten Beitragszeiten einen Gleichstand von Beitrag zu Rückkaufswert hat.
Jährlich entstehen so bis zu 10 Miad. Euro Storni, die die Assekuranzler behalten dürfen.
In keiner Branche wird durch die profilaktische Gestaltung größerer Kundenschaden betrieben.
Ist das in Austria jetzt auch der Fall?
Gibt es in Austria so hohe Courtagen, daß sich Unterstützungskassen von selbst finanzieren?

Wer weiß was?
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