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Verbraucheranwalt .

Anmeldungsdatum: 22.06.2004 Beiträge: 229 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 14.Jul 2006 11:48 Titel: OLG Karlsruhe: Badenia erneut verurteilt |
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Mit zwei Urteilen vom 21.06.2006 (15 U 50/02 und 15 U 64/04) wurde die Badenia Bausparkasse erneut zum Schadensersatz verurteilt. Die Kläger beider Verfahren waren Eigentümer kreditfinanzierter „Schrottimmobilien“. Der 15. Zivilsenat verurteilte die Badenia als Darlehensgeberin in beiden Fällen zum Ersatz sämtlicher Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Immobilienerwerb und befreite die Kläger von ihren Darlehensverbindlichkeiten gegenüber der Badenia. Im Gegenzug waren ihr die streitgegenständlichen Eigentumswohnungen zu übertragen.
Die Kläger hatten Eigentumswohnungen in Hamburg bzw. im niedersächsischen Westerstede als Anlageobjekte von einer zur Aachener und Münchener gehörenden Wohnungsgesellschaft erworben. Vertreter der inzwischen insolventen Heinen & Biege-Gruppe waren ihnen gegenüber als Anlagevermittler aufgetreten, wobei sie zugleich die Finanzierung durch die Badenia vermittelten. Der Senat gelangte zu der Feststellung, dass die Badenia in erheblichem Umfang Aufklärungspflichten gegenüber ihren Kunden verletzt habe. Hintergrund war ein von Heinen & Biege entwickeltes „Mietpoolkonzept“, das nach den Feststellungen des Senates den Klägern die Möglichkeit genommen habe, ihre Wohnungen selbst zu verwalten. Der Mietpool habe von Anfang an betrügerischen Charakter gehabt. Die Vertreter von Heinen & Biege hätten den Anlegern überhöhte Ausschüttungen versprochen, um einen in Wahrheit nicht vorhandenen Mietertrag der Wohnungen vorzuspiegeln. Die Badenia wiederum habe es pflichtwidrig unterlassen, die Kläger über die mit dem Mietpool verbundenen Risiken aufzuklären. Im Gegenteil: Bei der Finanzierung habe sie generell keine realen Verkehrswertschätzungen vorgenommen, sondern ganz bewusst überzogene fiktive Beleihungswerte zu Grunde gelegt, um die Vollfinanzierung überhöhter Kaufpreise nach den Vorschriften des Bausparkassengesetzes rechtfertigen zu können. Die überhöhten Ausschüttungen des „Mietpools“ seien fälschlich als tatsächlicher Mietertrag deklariert worden, um so den Anschein korrekter Beleihungswertermittlungen zu wahren. Nach Überzeugung des Gerichts hatte der damalige Vorstand der Badenia zumindest eine teilweise Kenntnis der betrugsartigen Vorgänge um das Mietpoolkonzept von Heinen & Biege, weshalb es zudem auf eine Schadensersatzpflicht der Badenia nach den §§ 823 Abs. 2, 31 BGB erkannte.
Bereits mit Urteil vom 24.11.04 (15 U 4/01) hatte das OLG Karlsruhe die Badenia in einem Parallelfall zum Schadensersatz verurteilt. Allerdings waren andere Oberlandesgerichte in ähnlich gelagerten Konstellationen auch zu abweichenden Entscheidungen gelangt. So hatte das OLG Hamm im Dezember 2003 (5 U 125/03) eine gegen die Badenia erhobene Schadensersatzklage abgewiesen. Diese Entscheidung wiederum war durch den BGH mit Urteil vom 16.05.2006 (XI ZR 6/04) aufgehoben und zurückverwiesen worden. Das OLG Hamm muss nunmehr feststellen, ob ein so genanntes institutionalisiertes Zusammenwirken zwischen Darlehensgeber und Anlagevermittler vorgelegen hat. Ein solches begründet die widerlegliche Vermutung einer eigenen Kenntnis der Bank von den Vermittleraktivitäten. Die Kenntnis wiederum zieht eine Aufklärungspflicht der Bank nach sich. In den vorliegenden Fällen hat sich die Badenia den arglistigen Täuschungen der Vermittler aber offenbar nicht nur mutwillig verschlossen, sondern sich geradewegs zunutze gemacht. Die Urteile des 15. Senats sind nicht rechtskräftig. Im Hinblick auf die grundsätzliche Bedeutung hat der Senat die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen. _________________ RAe Dr. Thomas Schulte & Kollegen
Kurfürstendamm 42
10719 Berlin (Charlottenburg)
E-Mail: Dr.Schulte@dr-schulte.de
Webseite: http://www.dr-schulte.de |
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GM&P Info .

Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 3188
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Verfasst am: 12.Feb 2007 10:24 Titel: |
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Gegen die ehemaligen Geschäftsführer der Heinen & Biege GmbH, hat die Staatsanwaltschaft Dortmund Anklage erhoben.
Grund der Anklage: der Verdacht, dass unerfahrene Käufer von Eigentumswohnungen (beim Erwerb der Objekte) systematisch über den Wert der Wohnungen und die Rendite aus einem Mietpool getäuscht wurden. Diverse Provisionen und Abgaben waren im Kaufpreis verborgen. Für den Erwerber war dies nicht erkennbar. |
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GM&P Info .

Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 3188
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Verfasst am: 15.März 2007 10:14 Titel: |
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| Eine für Opfer so genannter „Schrottimmobilien“ richtungsweisende Verhandlung steht am 20. März 2007 vor dem Bankensenat des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe an. |
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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6272
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Verfasst am: 18.März 2007 9:57 Titel: |
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Badenia will geprellte Käufer entschädigen
Jahrelang hat sich Badenia gegen die Klagen geschädigter Anleger im so genannten Schrottimmobilien-Skandal gewehrt. Jetzt will die Bausparkasse «die Dinge wieder ins Lot bringen».
Die Bausparkasse Badenia sucht nach einem Ausgleich mit geschädigten Anlegern, die durch Vermittlung des Unternehmens so genannte Schrottimmobilien erworben haben. sein Unternehmen habe bisher 900 Vergleichsangebote gemacht, 300 würden in Kürze folgen, sagte der Vorstandsvorsitzende Dietrich Schroeder der «Stuttgarter Zeitung».
Die Hälfte davon sei bereits angenommen, fügte er hinzu. Diesen Weg gehe er, um die «Dinge wieder ins Lot zu bringen» und in Not geratenen Menschen zu helfen. Er sei der tiefen Überzeugung, dass Ethik und Moral im Geschäftsleben «unverzichtbar» seien, und er wisse, dass sehr viele Käufer «sehr unglücklich» seien, sagte der 65-jährige Manager, der seit fünf Jahren durch das «Minenfeld» des als «Badenia-Skandal» bezeichneten Immobiliengeschäfts geht.
Schroeder legt nach wie vor Wert auf die Feststellung, dass sein Unternehmen nur Finanzier der Immobilien war. Er sei aber interessiert daran, den «Weg der Verständigung» weiter zu gehen, auch wenn die Badenia vor dem BGH obsiegen sollte.
Quelle:dpa |
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Spiritus Rector * Consulter *

Anmeldungsdatum: 12.12.2003 Beiträge: 1162 Wohnort: Hamburg
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GM&P Info .

Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 3188
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Verfasst am: 24.Jul 2007 20:06 Titel: |
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Das Landgericht Karlsruhe hatte in zahlreichen Entscheidungen des letzten Jahres den Geschädigten der BADENIA den Prozessweg erheblich erschwert. Grundsätzlich seien alle BADENIA Fälle verjährt, die nach dem 31.12.2004 anhängig gemacht wurden, hieß es bislang bei der 10. Kammer des Landgerichts.
Diese Rechtsauffassung gibt die Kammer jetzt auf. In einem Hinweis erklärt das Gericht, dass es seine früher anders lautende Rechtsprechung aufgibt. Es werde sich jetzt der Auffassung des Bundesgerichtshofes anschließen, wonach in Fällen, bei denen die Verträge vor dem 01.01.2002 geschlossen wurden die dreijährige Verjährungsfrist erst ab dem Zeitpunkt zu laufen beginnt, in welchem der Anleger von den anspruchbegründeten Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt.
Für die BADENIA Fälle bedeutet dieses, dass die Kenntnis frühestens ab dem Bekanntwerden des sogenannten Bafin-Berichtes der Gutachter von Deloitte&Touche im Jahr 2004 gegeben sei.
Zudem interpretiert die 10. Kammer des Landgerichtes Karlsruhe eine Entscheidung des OLG Karlsruhe dahingehend, dass aufgrund der Kompliziertheit dieser BADENIA Fälle die Frist noch nicht einmal zu laufen begonnen habe.
Demnach könnte also der Weg zu den Gerichten im BADENIA Komplex bis zum Ablauf der absoluten Verjährungsfrist im Jahr 2012 offen bleiben.
Pressemitteilung von: Resch Rechtsanwälte |
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