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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6866
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Verfasst am: 13.Jun 2006 17:06 Titel: Pauschale Mietobergrenzen unzulässig |
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Die Praxis mancher Kommunen, Genehmigungen für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen in Sanierungsgebieten nur dann zu erteilen, wenn nach Abschluss der Sanierungen konkret festgelegte Mietobergrenzen eingehalten werden, ist rechtswidrig.
Dies entschied nach Angaben des Immobilienverbands Deutschland (IVD) das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig(BVerwG 4 C 9.04), das damit die Auffassung der Vorinstanz (Oberverwaltungsgericht Berlin) bestätigte. Geklagt hatten Hauseigentümer gegen die Verwaltung des Berliner Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg.
Letzterer argumentierte, Mietobergrenzen seien nötig, um angestammte Bewohner nach Modernisierungen vor Verdrängung zu schützen. Das Bundesverwaltungsgericht schloss sich jedoch der Ansicht der Vorinstanzen an: Festgesetzte Mietobergrenzen unterlaufen demnach den Vorgaben des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Paragraph 559 regele eindeutig, dass der Vermieter Modernisierungskosten auf die Miete aufschlagen kann, und zwar bis zu elf Prozent pro Jahr.
Deshalb gebe es keine Rechtsgrundlage für Mietobergrenzen in Sanierungsgebieten.
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