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GM&P Info .

Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 3204
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Verfasst am: 28.Aug 2007 19:38 Titel: Postfachadresse erfüllt Regelungszweck nicht |
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Finanzgericht Kassel :
Postfachadresse allein reicht für Klage nicht
Nach § 65 Abs. 1 Satz 1 FGO muss eine Klage unter anderem «den Kläger» bezeichnen. Dazu ist nicht nur dessen Name, sondern regelmäßig auch seine «ladungsfähige» Anschrift mit Wohnort und Straße anzugeben. Eine Postfachadresse reiche dagegen nicht aus, entschied das Hessische Finanzgericht in Kassel in einem jetzt veröffentlichten Urteil vom 26.04.2007 (Az.: 3 K 1997/05).
Mehr zum Sachverhalt bei Beck Aktuell |
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tsg Newbie
Anmeldungsdatum: 12.10.2005 Beiträge: 13
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Verfasst am: 29.Aug 2007 13:52 Titel: |
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Das ist doch nichts Neues.
Gerichte haben noch nie Klagen in Postfaechern zugestellt. Die Post ist gegenueber der Justiz zur Offenlegung der tatsaechlichen Anschrift des Postfachbesitzers auf Anfrage vrepflichtet. |
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Kaufangebot Specialist
Anmeldungsdatum: 14.05.2005 Beiträge: 87
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Verfasst am: 29.Aug 2007 17:18 Titel: |
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Da haben Sie recht.
Hier liegt der Fall anders: Der Absender hat eine Postfachadresse verwendet.
| Zitat: |
In einem einkommensteuerrechtlichen Streit mit dem Finanzamt hatte ein Steuerzahler vor dem Finanzgericht Klage erhoben und dabei als Absender neben seinem Namen eine Postfachadresse vermerkt. Nähere Angaben verweigerte er. Das Finanzgericht lehnte es daraufhin ab, in der Sache zu entscheiden.
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