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Rechtsanwalt.Balthasar Newbie

Anmeldungsdatum: 29.10.2005 Beiträge: 16 Wohnort: Menden
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Verfasst am: 18.März 2007 16:08 Titel: RA Balthasar: Fondszeichner gewinnt gegen Gallinat Bank |
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Dem von Rechtsanwalt Balthasar aus Menden für den Kläger vor dem Landgericht Essen geführten Klageverfahren lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Der Kläger hat sich Ende 2003 an einem Immobilienfonds beteiligt. Die Fondsbeteiligung wurde von der Gallinat Bank kreditfinanziert. Der Kreditvertrag enthielt eine Widerrufsbelehrung, wonach im Falle des Widerrufs der Kredit binnen zwei Wochen zurück zu zahlen sei, ansonsten der Widerruf als nicht erfolgte gelte. Nach anwaltlicher Beratung und Vertretung widerrief der Kläger im Jahre 2006 den Kreditvertrag wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung und begehrte Feststellung, dass die Beklagte aus dem Kreditvertrag keine Ansprüche geltend machen könne. Der Klage wurde bereits am ersten Prozesstag stattgegeben und festgestellt, dass der Kläger den zur Finanzierung der Fondsbeteiligung aufgenommenen Kredit nicht zurück zu zahlen braucht. Ferner wurde die Bank verurteilt, seit Kreditvertragsabschluss gezahlte Zinsen nebst einer Nutzungsentschädigung an den Kläger zurück zu erstatten sowie die ihr abgetretene Kapitallebensversicherung an den Kläger zurück zu übertragen. Im Gegenzug erhält die Bank die Fondsbeteiligung. Das Aktenzeichen lautet 6 O 185/06. Das Urteil stammt vom 1. März 07 und ist noch nicht rechtskräftig.
Essen / Menden, im März 2007 |
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GM&P Mod. Team Insider

Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 653
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Verfasst am: 29.Okt 2007 23:15 Titel: |
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GALLINAT-BANK zur Rückabwicklung einer Beteiligung an geschlossenem Immobilienfonds verurteilt
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat die Gallinat-Bank AG in zwei von Rechtsanwältin Tritschler aus Freiburg geführten Verfahren mit Urteil vom 30.08.2007 zur vollständigen Rückabwicklung einer Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds verurteilt. Die Verfahren betrafen die Finanzierung eines von der IHB initiierten und vom Immobiliendienst Bad Aibling GmbH vermittelten Fondsanteils an der GRUNDBESITZ WOHNBAUFONDS STUTTGART-NEUHAUSEN GBR.
Das Oberlandesgericht Freiburg ging davon aus, dass die Darlehensverträge mit der Gallinat-Bank im Rahmen eines Haustürgeschäfts geschlossen worden waren und dass die von der Gallinat-Bank verwendete Widerrufsbelehrung fehlerhaft war. Ferner ging das Gericht davon aus, dass die Beteilung und die Finanzierung ein verbundenes Geschäft darstellten. Die Kläger aus dem Landkreis Waldshut-Tiengen hatten sich Ende 1997 über einen Treuhänder an einem geschlossenen Immobilienfonds beteiligt, die Gallinat-Bank hatte die Beteiligungen finanziert.
Pressemitteilung von: Rechtsanwätlin Tritschler |
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