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Rat unter Freunden hat teure Folgen

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Kai Beers
Specialist


Anmeldungsdatum: 18.01.2004
Beiträge: 142
Wohnort: Dortmund / Basseterre

BeitragVerfasst am: 12.Mai 2005 11:38    Titel: Rat unter Freunden hat teure Folgen Antworten mit Zitat

Das Oberlandesgericht in Dresden ahndet Verstoß gegen umstrittenes Gesetz über Rechtsberatung.

http://www.sz-online.de/nachrichten/artikel.asp?id=848598&newsfeed=rss

Zitat:
Rat unter Freunden hat teure Folgen
Das Oberlandesgericht in Dresden ahndet Verstoß gegen umstrittenes Gesetz über Rechtsberatung.
Von Karin Schlottmann

Kostenlose Rechtsberatung in der Familie und im Freundeskreis soll künftig erlaubt sein – so sieht es das neue Rechtsdienstleistungsgesetz vor, das Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) kürzlich vorgelegt hat. Bis das neue Gesetz aber in Kraft tritt, muss jeder, der andere aus uneigennützigen Motiven in Rechtsfragen berät, damit rechnen, gerichtlich belangt zu werden.

Das Oberlandesgericht (OLG) in Dresden hat gestern ein entsprechendes Urteil zugunsten der sächsischen Rechtsanwaltskammer bestätigt. Auf den Verlierer kommen nun einige Tausend Euro Gerichts- und Anwaltskosten zu. Damit ist es dem Mann, der zu DDR-Zeiten keinen juristischen Beruf erlernen durfte, verboten, seine Freunde in Rechtsfragen zu beraten.

Er hatte einem befreundeten Ehepaar geholfen, nach der Trennung deren Verrmögensverhältnisse neu zu sortieren. Dazu fand ein Beratungsgespräch mit den beiden Eheleuten statt.


weiter hier:
http://www.sz-online.de/nachrichten/artikel.asp?id=848598&newsfeed=rss
_________________
Wenn wir Lügnern genügend Zeit lassen, führen uns ihre Lügen zu der Wahrheit, die sie zu verheimlichen suchen.
***********
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www.janolaw.de
Gast
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 22.12.2004
Beiträge: 316

BeitragVerfasst am: 22.Jun 2005 8:23    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
weltweit einzigartige Rechtslage
(aus SZ-online)

Sagt das nicht eigentlich schon alles?
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Gold1
Newbie


Anmeldungsdatum: 23.05.2005
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 24.Jun 2005 23:25    Titel: Nazigesetz Antworten mit Zitat

Zuerst hatte man die Juden aus den Rechtsanwaltskammern ausgeschlossen (formelle Qualifikation) und im Rechtsberatungsgesetz anschließend auch die unentgeltliche Rechtsberatung verboten
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RA Slowik
Specialist


Anmeldungsdatum: 27.10.2004
Beiträge: 192
Wohnort: Krefeld

BeitragVerfasst am: 26.Jun 2005 10:29    Titel: Antworten mit Zitat

@ Gold1:

Ich finde sowohl die Überschrift unangebracht, als auch diesen falschen Kommentar.

Gruß
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hepe
Newbie


Anmeldungsdatum: 06.06.2005
Beiträge: 34

BeitragVerfasst am: 27.Jun 2005 5:04    Titel: Antworten mit Zitat

@ RA Slowik -

Was ist denn an dem Kommentar von Gold1 so unangebracht und falsch?
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Gold1
Newbie


Anmeldungsdatum: 23.05.2005
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 27.Jun 2005 10:47    Titel: Antworten mit Zitat

hepe hat folgendes geschrieben::
@ RA Slowik -

Was ist denn an dem Kommentar von Gold1 so unangebracht und falsch?


@ RA Slowik -
Würde mich auch interessieren, wie Ihre geschichtliche Kenntnis zur Entstehung dieses Gesetzes ausieht.
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Wolfrum
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 26.04.2003
Beiträge: 371
Wohnort: Oberkirch

BeitragVerfasst am: 27.Jun 2005 11:27    Titel: Re: Nazigesetz Antworten mit Zitat

Gold1 hat folgendes geschrieben::
Zuerst hatte man die Juden aus den Rechtsanwaltskammern ausgeschlossen (formelle Qualifikation) und im Rechtsberatungsgesetz anschließend auch die unentgeltliche Rechtsberatung verboten


@all

Sicherlich ist zunächst diese Aussage richtig, das Gesetz stammt aus dem Jahr 1935.
Allerdings wäre zu bedenken, ob z.B beim Haftpflichtversicherungsgesetz
für Kraftfahrzeuge aus dem Jahre 36 auch von einem Nazigesetz zu sprechen wäre.
Wenn solche Vergleiche angestellt werden ist m.E. für die meisten unsere Rechtsordnung noch behaftet mit dem 1... j....... .Reich.
Das Volljuristen hier sich schützen wollen ist einerseits verständlich, aber die Diskusssion besteht schon länger ob unser Rechtsberatungsgesetz auch regeln soll, d.h. es ist ein Verstoß gegen dieses, wenn einer unentgeltlich andere berät.
Für mich ist auch noch nie erklärbar der § 79 der ZPO, hier wird das Rechtsberatungsgesetz ausgehebelt.
Frdl. Grüße
Wolfrum
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Gold1
Newbie


Anmeldungsdatum: 23.05.2005
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 27.Jun 2005 14:20    Titel: Antworten mit Zitat

Wer hat denn das Haftpflichtversicherungsgesetz als Nazigesetz bezeichnet ? Ist der Volkswagen ein Naziauto ? Und in China fällt ein Sack Reis um.

Die Geschichte des Rechtsberatungsgesetzes ist eine ganz andere, wen es denn wirklich interessiert:

http://www.rechtsberatungsgesetz.info/gesetzgebung/originalfassung.html

Aus der Ersten Verordnung zur Ausführung des Rechtsberatungsgesetzes
(vom 13. Dezember 1935, RGBl. I S. 1481)

§ 5. Juden wird die Erlaubnis nicht erteilt.

§ 11. (2) Das Gesuch ist bei dem Amtsgericht einzureichen, in dessen Bezirk die Rechtsbesorgung ausgeübt werden soll. Außer den im § 8 bezeichneten Belegen sind dem Gesuch ein handschriftlicher Lebenslauf sowie Nachweisungen über die Staatsangehörigkeit und die Abstammung des Nachsuchenden beizufügen.
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RA Slowik
Specialist


Anmeldungsdatum: 27.10.2004
Beiträge: 192
Wohnort: Krefeld

BeitragVerfasst am: 27.Jun 2005 15:30    Titel: Antworten mit Zitat

Was bringt es in einer sachlichen Diskussion, ein Gesetz vollkomen unnötig als "Nazigesetz" zu bezeichnen ???

Wolfrum hat schon recht, denn die meisten Gesetze sind aus dieser Zeit !

Wollen wir das BGB, welches aus 1896 stammt, als diktatorisches und monarchistisches Fehlwerk abtun ??

Dass im dritten Reich viele Gesetze unsäglichen Veränderungen zu Lasten der jüdischen Bevölkerung unterzogen wurden, nur um das Verbrecherregime zu "legitimieren" ist auch für Juristen eine bittere Lehre gewesen.

Die Auseinadersetzung mit einem Gesetz, und die kritische Reflektion eines Urteiles unter den Titel "Nazigesetz" zu stellen ist keine Diskussionsgrundlage, denn ich kann keinen Zusammenhang zur heutigen Zeit erkennen, mir ist keine Auslegung dieses Gestzes bekannt, die irgendwie "nationalsozialistisch" wäre !
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Gold1
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Anmeldungsdatum: 23.05.2005
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 27.Jun 2005 15:51    Titel: Antworten mit Zitat

Der Moderator bestimmt legitimerweise die Diskussionsgrundlagen und die Regeln des Diskurses. Da möchte ich nicht weiter stören.
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Anmeldungsdatum: 17.11.2003
Beiträge: 2016

BeitragVerfasst am: 27.Jun 2005 20:42    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, Gold 1, ganz so ist es nun nicht.
Ohne die Aussage des RA Slowik ergänzen zu wollen - vielleicht brauche ich ja mal seinen Rat , hat er natürlich recht. Man darf die Geltung heutiger Gesetze nicht prinzipiell davon abhängig machen, ob zur Zeit ihrer Entstehung ein Rechtssystem nach heutigem Verständnis bestand oder nicht.
Von dieser Seite her kann das Rechtsberatungsgesetz also nicht ausgehebelt werden, für das im übrigen, außer der gesetzlichen Verordnung, keine Grundlage besteht, wie man anhand des Verzichts auf eine solche einschränkende Regelung in anderen westlichen zivilisierten Ländern erkennen mag.
In Deutschland wird dem Bürger also die Möglichkeit genommen, sich an jemanden seines Vertrauens zu wenden, um eine teure Rechtsauskunft zu vermeiden. Und dies, obwohl wir wissen, daß auch Rechtsanwälte zu Irrtümmern oder Fehlverhalten neigen können.

Jeder Bürger hat die Möglichkeit, nicht nur bei einem Banker, sondern wo er will, also auch beim Nachbarn oder bei einem Versicherungsvertreter oder Bausparkassenvertreter, oder bei einem "Vermögensberater der DVAG" oder einem Finanzoptimierer der AWD, oder bei einem amtsbekannten Betrüger und Vermögensvernichter, sich Rat einzuholen. Hier hält es der Gesetzgeber nicht für nötig, eine gesetzliche Regelung zu treffen, obwohl hier der Vermögensschaden deutlich höher sein kann, als bei einer fehlerhaften Rechtsberatung durch den Anwalt.

Auch in einem weiteren Punkt bin ich nicht ganz Ihrer Meinung:
Zitat:
Der Moderator bestimmt legitimerweise die Diskussionsgrundlagen und die Regeln des Diskurses
Die Grundlagen ergeben sich aus den Themen des Forums und geschriebenen oder ungeschriebenen Regeln des zwischenmenschlichen Miteinanderauskommens. Die Moderatoren stehen nicht darüber, sondern wachen über deren Einhaltung.
Mehr ist nicht.

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Gold1
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Anmeldungsdatum: 23.05.2005
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 28.Jun 2005 0:14    Titel: Antworten mit Zitat

Browser hat folgendes geschrieben::
Man darf die Geltung heutiger Gesetze nicht prinzipiell davon abhängig machen, ob zur Zeit ihrer Entstehung ein Rechtssystem nach heutigem Verständnis bestand oder nicht.


Das war auch nicht meine Aussage. Mir ging es weder ums Prinzip noch um das BGB.

Es ging mir um die Einbindung dieses speziellen Rechtsberatungsgesetzes in den Zusammenhang der Rassengesetze. Bis auf dieses und die Abstammungsbestimmungen (Deutscher ist, dessen Großvater Deutscher war=Ariernachweis) wurden meines Wissens sämtliche Rassegesetze 1945 kassiert.

Mag das mit den Pfründen zusammenhängen, die dieses Gesetz so nebenbei den Juristen sicherte ? Auch die Nazis hatten die Rechtskunde und -pflege vorgeschoben. Diese noble Begründung hatte man nach dem Krieg gerne aufgenommen, obwohl sich der Juristenstand gerade der Unrechtskunde und Unrechtspflege hervorgetan hatte.

Nur weil der Generalverdacht für alle Gesetze dieser Zeit nicht zutrifft, umgekehrt allen damaligen Gesetzen einen Persilschein ausstellen zu wollen entspricht genau der Geschichtsverleugnung der Juristen nach dem Krieg bis heute. Wie Filbinger sagte:"Was damals Recht war, kann heute nicht Unrecht sein".

Wenn die ursprüngliche Absicht dieses Nazigesetzes in der Ausgrenzung und beruflichen Existenzvernichtung der Juden lag und es heute eine abstruse Sonderregelung und Diskriminierung in Europa darstellt - was für eine Art Recht wird da verteidigt ?

Aber nochmal, wenn der Moderator als Vermittler zwischen verschiedenen Standpunkten bestimmt, was zur Sache gehört und was nicht, macht für mich eine Diskussion dann keinen Sinn, wenn meine Aspekte nicht dazugehören. Es ist so, als wenn über Motorleistung diskutiert wird und jemand will den Schadstoffaustoß einbringen.
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Anmeldungsdatum: 17.11.2003
Beiträge: 2016

BeitragVerfasst am: 28.Jun 2005 12:56    Titel: Antworten mit Zitat

@ Gold 1

...ich habe nicht gesagt, daß ich nicht mit Ihnen einer Meinung bin, wie dies in Ihrem letzten Beitrag nochmals deutlich wird.

Wollen wir nicht vergessen, daß es, obwohl die Anwaltschaft in den vergangenen Jahren alles getan hat, um ihren Ruf zu verschlimmern, es noch wirklich gute Anwälte gibt. RA Slowik gehört noch zu denen, die sich für etwas einsetzen.

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