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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 5916
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Verfasst am: 23.Dez 2006 11:41 Titel: Recht: aktuelle Urteile |
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Auskunft
Banken müssen dem Finanzamt nach dem Tod eines Kunden dessen Konten und Depots nennen. Das gilt auch, wenn diese von einer Zweigniederlassung der Bank im Ausland verwaltet wurden (Bundesfinanzhof, II R 66/04).
Schneller Schnaps
Wer nach einem Autounfall Alkohol trinkt, um zu kaschieren, dass er bereits vor der Fahrt getrunken hatte, verliert trotzdem den Versicherungsschutz (Brandenburgisches Oberlandesgericht, 12 U 72/06).
Sonne aufs Dach
Auch Eigentümer denkmalgeschützter Gebäude dürfen das Dach mit einer Solaranlage bestücken (Verwaltungsgericht Braunschweig, 2 A 180/05). Das gilt zumindest, wenn die Anlage nur ein Viertel des Daches bedecken soll.
Alkohol bei der Arbeit
Wer trotz Verbot am Arbeitsplatz Alkohol trinkt, darf deshalb nicht fristlos entlassen werden (Arbeitsgericht Frankfurt, 22 Ca 1356706). Eine fristgemäße Kündigung ist aber in Ordnung, so die Richter. |
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