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Recht einfach: Herbstferien und Heizung

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Moderator GM&P
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 6835

BeitragVerfasst am: 18.Okt 2006 2:39    Titel: Recht einfach: Herbstferien und Heizung Antworten mit Zitat

Im Herbsturlaub kann es auch im Süden unangenehm kalt werden. Ist das Hotel oder die Finca nicht beheizbar, führen rote Nasen und kalte Füße schnell zum Richter.

Lanzarote:
Ein Bonner flog im November mit seiner Gattin nach Lanzarote. Auf der Kanareninsel hatte das Ehepaar ein "landestypisches Mittelklassehaus mit einfacher Ausstattung" gemietet. Mit dem Wetter hatten sie Pech: Es regnete, und sie froren wie die Schneider, weil das Haus weder Zentralheizung noch einen Ofen hatte. Nach der Rückkehr forderte das Paar einen Teil des Reisepreises zurück. Auch einfache Ferienwohnungen müssten beheizbar sein, argumentierten sie. Die Richter zeigten ihnen die kalte Schulter. Auf den Kanaren seien Heizungen nicht üblich. Zudem sei im Katalog auf die "einfache Ausstattung" hingewiesen worden (Landgericht Bonn, 5 S 156/97).

Italien:
Mehr Glück hatte ein Niedersachse, der ein Komforthotel in Italien gebucht hatte. Als die Temperaturen auf zehn Grad sanken, verlangte der Luxustourist, die Heizung anzuwerfen. Die Direktion lehnte das ab: Die Heizung könne erst im Winter angestellt werden. Daraufhin verließ der Mann das Hotel. Für die restlichen Tage verlangte er sein Geld zurück, für die frierend verbrachte Zeit 50 Prozent Rabatt. Mit Erfolg. Ganzjährig beheizbare Hotels seien zwar nicht landestypisch. Wer ein Komforthotel buche, könne das aber erwarten (Landgericht Hannover, 8 S 167/85).

Sibirien:
Nicht jeden zieht es im Herbst gen Süden. Ein Hesse buchte eine zehntägige Tour durch Tundra und Taiga mit Unterbringung in "einfachen Hotels". Vor Ort stellte er fest, dass es keine Heizung und kein warmes Wasser gab. Das war ungemütlich, weil das Thermometer schon mal unter null Grad fiel. Deshalb wollte der Kaltduscher nachträglich 35 Prozent Rabatt. Die Richter gaben ihm Recht, weil der Veranstalter im Prospekt nicht auf das Fehlen von Heizung und Warmwasser hingewiesen hatte (Oberlandesgericht Frankfurt, 16 U 210/97).
(HB)
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