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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6453
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Verfasst am: 24.Okt 2006 16:57 Titel: Recht einfach: Schaden durch Schlagloch |
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Manche Straßen erinnern an Schweizer Käse: Löcher, wohin man schaut. Wird das Gefährt bei der Fahrt über eine Kraterlandschaft beschädigt, ziehen die Fahrer oft vor den Kadi.
Feldweg
Ein Vespa-Fahrer bretterte über einen asphaltierten Feldweg. Ein Schlagloch bereitete der Spritztour ein jähes Ende. Für die Schäden an Vorderrad und Achse forderte der Mann von der Kommune 1700 Euro Schadensersatz. Ohne Erfolg: Wie intensiv der Staat Straßen pflegen müsse, hänge von deren Bedeutung für den Straßenverkehr ab. Bei primär landwirtschaftlich genutzten Wegen außerhalb einer Ortschaft müssten Verkehrsteilnehmer mit Schlaglöchern rechnen, so die Richter (Landgericht Osnabrück, 1 O 1208/04).
Baustelle
Ein stolzer Sportwagenbesitzer fuhr mit seinem tiefergelegten Flitzer durch einen kleinen Ort bei Trier. An einer Baustelle sah er plötzlich ein zehn Zentimeter tiefes und etwa einen halben Quadratmeter großes Loch. Zum Bremsen war es zu spät, und Ausweichen konnte er wegen des dichten Gegenverkehrs auch nicht. Für die Schäden an der Karosserie musste die Gemeinde nicht aufkommen: Wer Baustellen passiere, müsse so langsam fahren, dass er notfalls noch anhalten könne (Landgericht Trier, 11 O 134/02).
Autobahn
Eine Fränkin fuhr auf der Autobahn zur Arbeit. An einem Baustellenabschnitt rumste es plötzlich heftig: Die Frau war durch ein Schlagloch gebrettert. 75 Prozent des Schadens musste der Freistaat Bayern zahlen. Die Straßenmeisterei habe die Mulde mehrfach provisorisch aufgefüllt, bemängelten die Richter. Wenn Asphalt schon nicht endgültig repariert werde, sei zumindest ein Warnschild aufzustellen (Oberlandesgericht Nürnberg, 4 U 3697/94).
Pingel
Ein Rennradfahrer fuhr durch eine zwei Zentimeter tiefe Unebenheit, geriet ins Straucheln und stürzte. Seine Forderung nach 1500 Euro Schadensersatz und Schmerzensgeld wiesen die Richter zurück. Mit „Schlaglöchern von geringer Tiefe“ müsse jeder Verkehrsteilnehmer rechnen (Oberlandesgericht Braunschweig, 3 U 47/02). |
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