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GM&P Info .

Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 2947
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Verfasst am: 6.Mai 2008 20:34 Titel: Rechte von Verbrauchern - Handwerker Schwarzarbeit |
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Gewährleistungsansprüche bei Schwarzarbeit
Zwei überraschende Urteile hat der Bundesgerichtshof gefällt.
In den beiden Verfahren mit den AZ VII ZR 42/07 und AZ: VII ZR 140/07
hatten die beiden Auftraggeber mit den Handwerkern vereinbart, dass die Leistungen ohne Rechnung erbracht werden soll - in Schwarzarbeit also, wie der Volksmund sagt. Und während die Gerichte in den Vorinstanzen Ansprüche nicht gegeben sahen, störten sich die Bundesrichter nicht an der Schwarzarbeit. Ob die Verträge wegen der Schwarzarbeits-Absprache nichtig seien, mussten die Richter gar nicht entscheiden. Denn nach den Grundsätzen von Treu und Glauben dürfte sich ein Handwerker ohnehin nicht auf die Nichtigkeit berufen. Die hätte nämlich zur Folge, dass der Vertrag rückabgewickelt werden müsste - und das macht meistens bei bereits ausgeführten Handwerksleistungen keinen Sinn, vor allem, wenn die mangelhaften Leistungen Bestandteil eines Bauvorhabens sind, wie etwa die Vermessung oder das Gießen des Fundaments beim Neubau. Was aus den Fällen wird, müssen jetzt die jeweiligen Vorinstanzen entscheiden. |
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Brendle Insider
Anmeldungsdatum: 27.11.2002 Beiträge: 576
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Verfasst am: 7.Mai 2008 11:40 Titel: |
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Endlich mal Richter, die praxisorientiert denken!
Übrigens: Schwarzarbeit ist nicht nur zum Nachteil des Staates!
Der Staat profitiert auch daraus!
Brendle |
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