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Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 3323
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Verfasst am: 11.Feb 2008 5:25 Titel: Rechtswidrige Schuldner- und Insolvenzberatung |
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Tätigkeiten zur Vorbereitung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens dürfen nur von Rechtsanwälten oder hierfür zugelassenen öffentlichen und privaten Personen und Stellen ausgeführt werden. Denn es handelt sich hierbei um erlaubnispflichtige Rechtsbesorgungen nach Art. 1 § 1 RBerG (Rechtsberatungsgesetz). Nicht zugelassene private Schuldner- oder Insolvenzberater sind zu entsprechenden Tätigkeiten nicht befugt und können für solche Leistungen daher grundsätzlich auch keine Vergütung fordern. Dies hat das Landgericht Coburg in einem am 01.02.2008 veröffentlichten Beschluss entschieden. Es bestätigte damit die Vorinstanz, die einen privaten Finanzdienstleister zur Rückzahlung des Honorars verurteilt hatte (Beschluss vom 12.10.2007, Az.: 33 S 74/07, rechtskräftig). mehr...
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