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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6454
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Verfasst am: 4.Apr 2007 11:56 Titel: Reform: Referendariat in der Juristenausbildung gestrichen |
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Das baden-württembergische und das sächsische Justizministerium haben am 2.4.2007 ihre Pläne zur Reform der Juristenausbildung vorgestellt. Hiernach soll das Jurastudium auf einen Bachelor- und Masterabschluss umgestellt werden. Das Masterstudium und eine sich anschließende Berufseinarbeitungszeit sollen das bisherige Referendariat ersetzen. Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat die geplante Abschaffung des Referendariats kritisiert, weil hierdurch die Qualität der Ausbildung drastisch verschlechtert werde.
Die Kernpunkte der geplanten Reform im Überblick:
* Die geplante Reform sieht für den Zugang zu den klassischen juristischen Berufen ein auf sechs Semester angelegtes Grundstudium mit einer Praktika- und Vertiefungsphase vor, das mit dem Erwerb des Bachelorgrads abgeschlossen wird.
* Hieran soll sich ein auf vier Semester angelegtes Masterstudium mit einer weiteren Praxisphase und universitären Vertiefungs- und Wahlfachkursen anschließen.
* Die Masternote soll sich aus den Beurteilungen in den Praxisphasen, einer Masterarbeit sowie Klausuren und einer mündlichen Prüfung zusammensetzen.
* Die Praxisphase des Masterstudiums und die sich anschließende obligatorische Berufseinarbeitungszeit sollen das bisherige Referendariat ersetzen.
* Das mit dem Wegfall des Referendariats eingesparte Geld soll in die Verbesserung der universitären Ausbildung investiert werden.
Das baden-württembergische und das sächsische Justizministerium haben ihre Reformpläne damit begründet, dass angehende Juristen nur mit einer zügigen und dennoch guten Universitätsausbildung mit anschließender Berufseinarbeitung optimal auf die gewachsenen Anforderungen in den juristischen Berufen vorbereitet würden. Die Vorschläge orientierten sich an einer zweistufigen Ausbildung in der Bachelor/Master-Struktur des Bologna-Prozesses. Es sei nicht ersichtlich, warum die Juristen an einem Sonderweg festhalten müssten.
Die BRAK hat sich in einer ersten Stellungnahme vehement gegen die geplante Abschaffung des Referendariats und des Zweiten Staatsexamens gewandt. Eine fundierte Ausbildung erfordere auch umfassende praktische Erfahrungen. Außerdem gewährleiste nur die gemeinsame Ausbildung von Richtern, Staatsanwälten, Rechtsanwälten und Notaren das für eine kompetente Berufsausübung unabdingbare Wissen. Eine Umstellung auf das Bachelor-/Mastermodell sei zwar grundsätzlich nicht zu beanstanden. Dabei sollten aber die Staatsexamina und das Referendariat beibehalten werden.
Auch der Deutsche Anwaltsverein (DAV) hat Bedenken, ob die geplante Reform zu einer qualitativen Verbesserung der Juristenausbildung führt. Er hat davor gewarnt, sich bei den Reformüberlegungen nur von finanzpolitischen Erwägungen leiten zu lassen: „Wenn zu viele Lehrinhalte in das Studium gepackt werden und das Referendariat aus Spargründen völlig abschafft wird, ist die Gefahr groß, dass die Juristenausbildung insgesamt in ihrer Qualität drastisch heruntergefahren wird“, so der DAV-Präsident Rechtsanwalt Hartmut Kilger.
Quelle: Pressemitteilungen des Justizministeriums Baden-Württemberg, des DAV und der BRAK |
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