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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6841
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Verfasst am: 10.Jun 2008 15:36 Titel: Reinigung des Anzugs nicht absetzbar |
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Die Kosten für die Reinigung des Anzugs eines Bankangestellten sind nicht von der Steuer absetzbar.
Das entschied das Finanzgericht des Saarlandes in Saarbrücken. Nach Auffassung des Gerichts gilt dies auch dann, wenn der Arbeitgeber ausdrücklich von seinen Mitarbeitern verlangt, dass sie Anzüge tragen müssen.
Das Gericht wies mit seinem Urteil die Klage einer Mutter ab.
Die Klägerin hatte vergeblich für ihren Sohn, der eine Banklehre absolviert, Kindergeld beantragt. Die Behörde hatte den Antrag mit der Begründung abgelehnt, der Sohn verdiene mehr als 7 680 Euro im Jahr. Die Klägerin machte eine Gegenrechnung auf: Nach Abzug der Kosten für die regelmäßige Reinigung des Anzugs werde der Grenzbetrag nicht überschritten.
Das Finanzgericht sah dies anders. Die Richter verwiesen darauf, ein Anzug sei keine berufstypische Kleidung im Sinne des Steuerrechts. Maßgeblich sei, ob ein Kleidungsstück auch im Privatleben genutzt werden könne. Sei dies wie bei einem Anzug der Fall, scheide eine Einstufung als berufstypische Kleidung aus.
(Az.: 2 K 1497/07)
Quelle: HB |
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Peter Wilhelm .

Anmeldungsdatum: 16.10.2007 Beiträge: 453 Wohnort: 58730 Fröndenberg
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Verfasst am: 10.Jun 2008 20:12 Titel: |
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Hallo zusammen,
die Frage ist - totzdem! - wie immer, ob solch eine Thematik aufgegriffen wird; sprich, ob sie bei einer BP gefunden wird.
Der Versuch ist zunächst nicht strafbar...
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Einer meiner Mandanten (GF einer GmbH) hat sich in diesem Frühjahr auch mal neu eingekleidet und bei P&C schlappe 2.500,-- Euro gelassen.
Erschien in der Mastercard-Abrechnung und der Bon sah aus wie folgt:
- Anzug
- Anzug
- Strickjacke Freizeit
- Hemd Freizeit
usw. usf. ...
Ein weiteres Beispiel des gleichen Mandanten:
Innerhalb von zwei Wochen 2 x neue Sommerreifen auf Alu-Felge für das gleiche KFZ (selbstverständlich immer ein Vierer-Komplett-Set) in Höhe von jeweils knapp 2.500,-- Euro.
Klar, er hat eine Frau (welche nicht im Unternehmen beschäftigt ist und demzufolge auch keinen Firmenwagen fährt) ...
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Da zeigt sich eine Art von Beratungsresistenz, die ich schlecht nachvollziehen kann...
Der GF will nicht wahrhaben, daß, wenn die BP einen einzigen solchen Fall aufdeckt, dann erst richtig anfängt zu wühlen...
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Des Menschen Wille ist sein Himmelreich - und der Mandant hat sowieso immer Recht...  _________________ Freundliche Grüße
Peter Wilhelm
Weitere Angaben über meine Tätigkeiten finden Sie hier: |
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