Verfasst am: 24.Aug 2006 19:20 Titel: Reklamation im Schlussverkauf
Wer im derzeitigen Schlussverkauf reduzierte Ware kauft, verliert damit nicht das Recht auf Reklamation. Jedoch müssen die Ausverkaufsartikel Fehler aufweisen, zum Beispiel einen klemmenden Reißverschluss.
Kein ausreichender Grund für die Reklamation ist dagegen die falsche Größe. Ansprüche können die Kunden bei fehlerhafter Ware bis zu zwei Jahre lang geltend machen. Von dieser Regel ausgenommen sind Waren, auf deren Mängel im Laden ausdrücklich hingewiesen wurde.
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