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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 5916
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Verfasst am: 29.Nov 2006 15:41 Titel: Rentner müssen Pflegeversicherung selbst zahlen |
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Die rund 20 Millionen Rentner in Deutschland müssen ihren Beitrag zur Pflegeversicherung in voller Höhe selbst tragen.
Mit dieser Entscheidung wies das Bundessozialgericht (BSG) vier Klagen von Rentnern zurück, die sich gegen eine Gesetzesänderung gewehrt hatten.
Durch die seit April 2004 geltende Neuregelung müssen Rentner 1,7 Prozent ihrer Altersbezüge als Beitrag an die Pflegeversicherung zahlen. Dagegen teilen sich Arbeitnehmer den Beitrag jeweils zur Hälfte mit ihrem Arbeitgeber. Diese Regelung galt auch zuvor für Rentner: Die Hälfte der Beiträge wurde vom Rentenversicherungsträger übernommen und in einen Ausgleichsfonds für die Pflegeversicherung gezahlt.
Die Kläger sahen die Gesetzesänderung als verfassungswidrig an. Denn die Rentner hätten schließlich oft lange Zeit in die Pflege- und Rentenversicherung eingezahlt, so dass sie Anspruch auf eine entsprechende Rente hätten. Sie hätten sich auf den halben Beitrag zur Pflegeversicherung verlassen.
Der 12. Senat des Kasseler Bundesgerichts stimmte dieser Auffassung nicht zu. Der Gesetzgeber habe zwischen dem öffentlichen und dem individuellen Interesse abwägen müssen: Dabei standen sich der Erhalt des Rentensystems und das Interesse, eine höhere Rente zu erhalten, gegenüber.
Die Richter kamen zu dem Schluss, dass die Rentenbescheide der Kläger in der Sache nicht zu beanstanden seien.
Nach der Urteilsverkündung kündigten die Kläger an, die Urteile vom Bundesverfassungsgericht eventuell überprüfen zu lassen. |
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 2947
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