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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6459
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Verfasst am: 8.Aug 2006 15:03 Titel: Richter verbieten Anwälten Werbung mit Lockangeboten |
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Pauschalpreis von 20 Euro für eine Beratung ist wettbewerbswidrig - Verbraucherschützer kritisieren Urteil
Das Landgericht Ravensburg hat einer Rechtsanwaltskanzlei untersagt, mit Dumpingpreisen für Beratungen von Kunden zu werben. Die betroffene Kanzlei hatte mit Zeitungsanzeigen auf sich aufmerksam gemacht, in denen sie Beratungen "in sämtlichen Angelegenheiten" für 20 Euro inklusive Mehrwertsteuer anbot. Diese waren an jeweils zwei Tagen ohne Terminabsprache möglich.
Nach Ansicht der Richter steht eine solche Pauschalvergütung nicht mehr in einem angemessen Verhältnis zur Leistung, Verantwortung und zum Haftungsrisiko des Rechtsanwalts.
Denn der kann für falsche Beratungen belangt werden. Ebenso wenig ließ das Gericht das Argument der Mischkalkulation gelten. Es bestehe die Gefahr, dass die Beratung zu kurz gehalten werde oder das der Kunde zum Abgeben eines Mandantenauftrages gedrängt werde, etwa für ein gerichtliches Tätigwerden.
Insgesamt könnten Dumpingpreise zu einem ruinösen Wettbewerb führen, weil die Konkurrenz zu ähnlich niedrigen Gebühren gezwungen werde
(Az. 8 O 89/06 KfH 2).
Verbraucherschützer kritisieren das Urteil. "Ich kann mir eine ganze Reihe von Bereichen vorstellen, in denen 20 Euro angemessen sind", sagt Edda Castelló von der Verbraucherzentrale Hamburg. Beispielsweise könnten spezialisierte Anwälte ihre Kunden in 10 bis 20 Minuten "auf das richtige Pferd setzen". Die Verbraucherzentralen stehen selbst in direkter Konkurrenz zu den Kanzleien. Sie verlangen für eine Rechtsberatung 18 Euro.
Experten weisen darauf hin, dass trotz des Urteils auch bei Anwaltskanzleien niedrige Gebühren möglich sind. "Es führt lediglich dazu, dass das Werben mit Dumpingpreisen unzulässig bleibt", sagt Julia von Seltmann, Geschäftsführerin der Bundesrechtsanwaltskammer. Darunter seien Pauschalangebote zu verstehen. "Anwälte können somit keine Lockangebote machen, ohne den Fall zu kennen.
Das ist auch im Interesse der Verbraucher", so von Seltmann. Trotzdem seien etwa im Familienrecht oder bei Streitigkeiten mit dem Nachbarn Beratungsgebühren von 20 Euro möglich und angemessen. Ein branchenübliches Stundenhonorar liege allerdings bei etwa 150 Euro.
In einem ähnlichen Fall vor dem Oberlandesgericht Hamm musste im vergangenen Jahr bereits die Kanzleikette Juraxx einlenken. Seitdem wirbt sie nicht mehr mit Beratungsangeboten "für" 20 Euro, sondern "ab" 20 Euro.
Durch niedrige Gebühren solle die Hemmschwelle herabgesetzt werden, einen Anwalt aufzusuchen, heißt es bei Juraxx. Mit der jetzigen rechtlichen Situation will sich die Kanzleikette nicht zufrieden geben. "Die Liberalisierung schreitet voran", sagt Finanz-Vorstand Oliver Kupper. Die Branche solle nicht auf bestehenden Pfründen sitzen bleiben, sondern den Markt die Preise regeln lassen.
Der Bundesgerichtshof hat die Revision von Juraxx bereits angenommen. Die Kanzlei hofft jetzt auf einen Verhandlungstermin bis Ende des Jahres.
Unabhängig von dem Werbeverbot für Dumpingpreise können Verbraucher seit dem 1. Juli selbst für niedrige Preise beim Anwalt sorgen. Die Gebühren für die Erstberatung sind frei verhandelbar. Das bestimmt ein Vergütungsgesetz. Allerdings gibt es noch keine Zahlen, wie häufig die Kunden von diesem Recht Gebrauch machen.
Quelle: WELT.de |
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christoph_braner Specialist
Anmeldungsdatum: 17.03.2005 Beiträge: 91 Wohnort: Osten
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Verfasst am: 10.Aug 2006 14:11 Titel: |
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"Geiz ist Geil" auch bei den Rechtsanwälten.
Da fällt mir gleich wieder mein Anwalt ein: "Mein Stundensatz beträgt € 250 / Stunde".
Vielleicht sollte ich ihm den Artikel zukommen lassen. ;o) |
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GM&P Info .

Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 3335
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Verfasst am: 2.Jun 2007 20:52 Titel: Re: Richter verbieten Anwälten Werbung mit Lockangeboten |
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| Moderator GM&P hat folgendes geschrieben:: |
...
In einem ähnlichen Fall vor dem Oberlandesgericht Hamm musste im vergangenen Jahr bereits die Kanzleikette Juraxx einlenken. Seitdem wirbt sie nicht mehr mit Beratungsangeboten "für" 20 Euro, sondern "ab" 20 Euro. |
Bitte beachten: (Beitragslink)
Kanzleikette Juraxx steht vor der Pleite |
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