Verfasst am: 31.Jul 2008 12:59 Titel: Rückzahlung von Fortbildungskosten
Arbeitgeber können Fortbildungskosten nicht ohne weiteres zurückverlangen: Selbst wenn das so vereinbart wurde, muss ein vorzeitig aus seinem Arbeitsverhältnis ausscheidender Arbeitnehmer sein Gehalt nicht teilweise zurückzahlen, das er während eines berufsbegleitenden Studiums bezogen hat:
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