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Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 2947
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Verfasst am: 22.Apr 2008 20:48 Titel: SEB Bank - persönliches Anlageverhalten missachtet ... |
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Falschberatung: SEB muss Anleger entschädigen
Kurz- bis mittelfristig kann mitunter zwar relativ sein – doch 25 Jahre fallen eindeutig nicht mehr in diese Kategorien. Das sah auch das Landgericht Frankfurt so und hat die SEB Bank vor diesem Hintergrund gestern zu einer Schadensersatzzahlung in Höhe von 102.510 Euro verurteilt. Diese Summe soll die Bank einem Anleger zahlen, da sie dessen Angaben zu seinem persönlichen Anlageverhalten missachtet hätte.
Denn der Anleger hatte im Fragebogen zum Wertpapierhandelsgesetz, der seit 1998 beim Eröffnen eines Depots ausgefüllt werden muss, angegeben, dass er sich nur für sichere kurz- bis mittelfristige Investments interessiere. Trotzdem hätten im die SEB Berater daraufhin einen Pfandbrief der Depfa Deutsche Pfandbriefbank AG mit einem Volumen von 35-Millionen Euro vermittelt, dessen Laufzeit sich je nach Zinsentwicklung über 25 Jahre strecken kann. In der Begründung des Urteils befand das Gericht, dass der ungewisse Anlagezeitraum auf Spekulation hindeute und die Anlageberatung vor diesem Hintergrund falsch gewesen sei. Das Urteil (Az.: 2/25 O 402/07), das von der Frankfurter Kanzlei Nieding + Barth erstritten wurde, ist allerdings noch nicht rechtskräftig. (ir)
Quelle: FONDS professionell |
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