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SG beendet staatliche Förderung von Drogenzubehörhandel

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Moderator GM&P
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 6291

BeitragVerfasst am: 10.Jun 2007 15:25    Titel: SG beendet staatliche Förderung von Drogenzubehörhandel Antworten mit Zitat

Ein Langzeitarbeitsloser kann nicht die Weitergewährung von Einstiegsgeld zur Überwindung seiner Hilfebedürftigkeit durch Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit beanspruchen, wenn er einen Online-Handel mit Zubehör zum Drogenanbau und anderen in der Cannabis-Szene gebräuchlichen Produkten betreibt.

Dies entschied das Sozialgericht Dortmund im Falle eines 27-jährigen Arbeitslosen, dem die Arbeitsgemeinschaft ARGE im Job-Center Dortmund zunächst für sechs Monate ein Einstiegsgeld zur Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit von 311,- Euro monatlich bewilligt hatte. Nach schleppendem Geschäftsstart lehnte die ARGE die Weitergewährung des Einstiegsgeldes ab. Die Geschäftsentwicklung in den ersten Monaten lasse nicht erwarten, dass der Kläger seine Hilfebedürftigkeit überwinde und dauerhaft in den Arbeitsmarkt eingegliedert werden könne.

Die hiergegen erhobene Klage des Jungunternehmers wies das Sozialgericht Dortmund ab. Die ARGE habe zu Unrecht Einstiegsgeld bewilligt, so dass auch keine Weitergewährung beansprucht werden könne. Die ARGE habe bei dem Kläger und seinem weiterhin geförderten Geschäftspartner nicht beachtet, dass ihre Firma einen „Growshop“ und einen „Headshop“ betreibe. Als „Growshop“ werde ein Geschäft bezeichnet, das Zubehör zur Aufzucht und zum Anbau verschiedener Drogen – meist Cannabis – verkaufe, wie z.B. spezielle Lampen, Dünger, Samen und Aufzuchtkästen. Bei einem „Headshop“ gehe es um den Verkauf von Zubehör für die Cannabis-Szene.

Der Kläger bewege sich zumindest am Rande der Legalität, indem er Artikel anbiete, die unter Strafe gestellte Handlungen wie die unerlaubte Herstellung von Cannabisprodukten ermöglichten. Die öffentliche Förderung einer derartigen selbständigen Tätigkeit mit direktem Bezug zur Rauschmittelszene sei nicht akzeptabel und könne ermessensfehlerfrei nicht erfolgen. Sie konterkariere staatliche Bemühungen zur Begrenzung des Drogenkonsums.

Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 28.03.2007,
Az.: S 22 AS 32/06
Quelle: justiz.nrw
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