GoMoPa
 
 
 
 
GoMoPa    SuchenSuchen RegistrierenRegistrieren ProfilProfil LoginLogin
FAQFAQ MitgliederlisteMitgliederliste Einloggen, um private Nachrichten zu lesenEinloggen, um private Nachrichten zu lesen



Saftige Nachzahlung für Schwarzseher

Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten GOMOPA® : Startseite ->  Foren-Übersicht -> Urteile & Recht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen 
Autor Nachricht
Moderator GM&P
.


Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 5916

BeitragVerfasst am: 24.Okt 2006 8:32    Titel: Saftige Nachzahlung für Schwarzseher Antworten mit Zitat

Der GEZ eine Einzugsgenehmigung zu erteilen genügt nicht, um seiner Pflicht zur Zahlung von Rundfunkgebühren nachzkommen. Das entschied der hessische Verwaltungsgerichtshof. Ein Fernsehzuschauer muss für zehn Jahre nachzahlen.

Das Kasseler Verwaltungsgericht hat einen Fernsehzuschauer zur nachträglichen Zahlung von Rundfunkgebühren in Höhe von 1458,55 Euro verurteilt. Obwohl die Forderungen der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) bis ins Jahr 1996 zurückreichen, seien sie entgegen der Ansicht des Klägers noch nicht verjährt, entschied das Gericht in einem am Montag veröffentlichten Urteil. Der Mann könne sich nicht darauf zurückziehen, dass die GEZ vom Herbst 1995 bis ins Jahr 2004 trotz einer bestehenden Einzugsermächtigung keine Fernsehgebühren mehr von seinem Konto abgebucht hatte.

Zwar dürften Rundfunkgebühren in der Regel nur für maximal vier Jahre rückwirkend festgesetzt werden, erklärten die Richter. Darauf könne sich der Kläger in diesem Fall jedoch nicht berufen, da er "in verschiedener Hinsicht gegen die sich aus dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag ergebenden Verpflichtungen als Rundfunkteilnehmer verstoßen" habe.

So sei der Mann im fraglichen Zeitraum mehrfach umgezogen, ohne jedoch seine neue Anschrift der GEZ mitzuteilen. Die Gebühreneinzugszentrale habe deshalb nicht überprüfen können, ob er nach wie vor zahlungspflichtig gewesen sei. Es könne aber nicht verlangt werden, dass die GEZ "gleichsam auf gut Glück" Rundfunkgebühren einziehe.

Außerdem habe der Kläger nicht regelmäßig kontrolliert, ob die Gebühren auch tatsächlich von seinem ansonsten kaum noch genutzten Konto aus dem Jahr 1995 abgebucht worden seien. Zu einer solchen eigenen Nachprüfung aber seien die Rundfunkteilnehmer verpflichtet, so das Gericht. Vor diesem Hintergrund erscheine es als "Verstoß gegen Treu und Glauben", wenn der Mann eine Verjährung geltend machen wolle, befanden die Richter und wiesen die Klage des Fernsehzuschauers ab. Weil die Rechtsfrage aber noch nicht grundsätzlich geklärt ist, ließ das Gericht die Berufung zum Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel zu.

Az.: 1 E 2190/04
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
www.janolaw.de
berger-finanz
.


Anmeldungsdatum: 05.04.2006
Beiträge: 263
Wohnort: Regensburg

BeitragVerfasst am: 25.Okt 2006 12:14    Titel: Warum nicht gleich zum europäischen Gerichtshof? Antworten mit Zitat

Das gesamte GEZ-Verbrechertum - und hier dürfen Sie gern mitlesen, meine Herren Verfassungsschützer - gehört vor Gericht, und zwar mindestens vor den EU-Gerichtshof und weltweit an den Pranger !!!
Wenns wieder losgeht: "WIR SIND DAS VOLK" bin ich dabei, in der ersten Reihe.
_________________
Kompliziert kann jeder – wir finanzieren einfach.
_________________________
www.berger-finanz.de
unabhängiger Finanz- u. Versicherungsmakler
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
Cob
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 29.11.2005
Beiträge: 277
Wohnort: Ortenau

BeitragVerfasst am: 25.Okt 2006 13:27    Titel: Antworten mit Zitat

Ja geht´s denn noch???


Muß man sich jetzt schon selbst vergewissern, ob ein Gläubiger (der, der Geld will!) auch tatsächlich die ERTEILTE Einzugsermächtigung nutzt und seine Forderung abbucht?

Und selbst wenn man dazu verpflichtet wäre, muss man dann seinen Gläubiger daraufhinweisen, dass er seine Forderung nicht abgebucht hat?

Der Richter hat doch wohl den Axxxx xxxxn (wegen Unflätigkeit selbst zensiert).

Ich hoffe, beim VGH gibt es noch so was wie einen gesunden Menschenverstand und ein bisschen Gerechtigkeit. Eine hanebüchene Begründung, um den Eintritt der Verjährung ablehnen zu können.

10-Jahres-Fristen gibt es bei Verbrechen, Steuerhinterziehungen und nun reiht sich die GEZ auch ein. AfA-Berger, ich bin dabei!

Die machen die GEZ-Gebühren doch tatsächlich zur Extrem-Bring-Schuld.
Unfassbar.

Gruß

Cob
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
HoOps
Specialist


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 97

BeitragVerfasst am: 25.Okt 2006 14:18    Titel: Antworten mit Zitat

Bei meinen beiden Vorrednern bleibt nicht mehr viel anzumerken.

Auch meiner Meinung nach, sollte das GEZ-Modell zum Wohle des Kunden modifiziert werden. Es kann ja wohl keine Bringschuld einzelner als Verpflichtung angesehen werden.

Mit Verlaub, bei den Richtern hackt es doch. Sin das Menschen aus Fleisch und Blut? Oder sitzt dort schon eine Maschine die Entscheidungen übernimmt?

Das GEZ-Modell scheint aber als Rundfunkgebührenstaatsvertrag Gültigkeit zu haben. Ansonsten wäre es längst abgeschafft.

Apropos Rundfunkgebührenstaatsvertrag. Das Wort alleine gehört schon gesetzlich verboten
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
Sydney
Newbie


Anmeldungsdatum: 15.08.2005
Beiträge: 5
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 25.Okt 2006 20:57    Titel: Saftige Nachzahlung für Schwarzseher Antworten mit Zitat

DANKE!

Nun weiß ich, warum die GEZ vor einigen Jahren plötzlich begann, nicht mehr abzubuchen,
aber als "Ersatz" gepfefferte Briefe schrieb.

Auch mir fehlen die Worte, steht aber oben schon viel besser!

Grüße an alle!
Sydney
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
Cob
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 29.11.2005
Beiträge: 277
Wohnort: Ortenau

BeitragVerfasst am: 26.Okt 2006 7:11    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ich hab mal gerade meine GEZ-Unterlagen durchgesehen. Ist ganz lustig.

Unter meiner alten Adresse - selbstverständlich ordnungsgemäß gez-erfaßt - habe ich innerhalb von 2 Jahren 5 "Service"-Schreiben (samt Mahnungen und Verweise auf Ordnungsgelder) der GEZ erhalten, in denen ich aufgefordert werde, meine Geräte anzumelden oder den Bestand zu bestätigen. Wovon ich natürlich weder das eine noch das andere gemacht habe. Ich bin ja schliesslich richtig gemeldet.
Meinen Umzug habe ich dann ebenfalls ganz ordentlich gemeldet, aber trotzdem 4 und 8 Wochen später an die alte Anschrift die gleiche blöde Anfrage erhalten.
An die neue Anschrift gab´s mittlerweile auch schon 3 Anfragen. Die letzte ist schon wieder ein Jahr her, also müsste der neue Lauf bald beginnen.

Man sollte doch meinen, die GEZ sollte in der Lage sein, anhand meines Namens, der korrekt gemeldeten Anschrift und der Teilnehmernummer feststellen zu können, ob ich Gebühren zahle. Kann sie aber wohl nicht! Und das im EDV-Zeitalter. Ich frag mich: Was tun die den ganzen Tag???

Wenn ich so eine Ordnung in meinem Laden hätte, dann wäre ich vermutlich schon längst pleite. Aber die GEZ kann ja aus dem Vollen schöpfen. Und wenn´s nicht reicht, wird´s der Gesetzgeber schon über höhere Gebühren richten!

Erstaunlicherweise bucht die GEZ bei mir immer noch ab, obwohl sie mir Schreiben schicken, als wäre ich bei denen unbekannt.

Wenn also jemand die gleichen Probs wie im Eingangspost geschildert hat, ich stelle gerne meine Unterlagen über die Unfähigkeit der GEZ zur Verfügung. SEHR GERNE!


Gruß

Cob
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
berger-finanz
.


Anmeldungsdatum: 05.04.2006
Beiträge: 263
Wohnort: Regensburg

BeitragVerfasst am: 26.Okt 2006 8:04    Titel: und noch ein Beweis für die UNFÄHIGKEIT dieser Behörde: Antworten mit Zitat

Zur Einstimmung noch etwas lustiges über diesen traurigen Verein: Ich bin verheiratet (seit einigen Jahren sogar mit derselben Frau. ) Unsere Familie ist vor zweieinhalb Jahren von Brandenburg nach Bayern umgezogen. Ordnungsgemaß umgemeldet natürlich!
Vor ca. 6 Monaten fing die GEZ an, meiner Frau (und nur Ihr) an die neue Adresse Mahnschreiben zu schicken, doch gefälligst GEZ zu zahlen, mit den allseits bekannten Hinweisen, dass sie bei Nichtzahlung mit drastischen Folgen zu rechnen habe. Davor gab´s schon irgendwann mal´ne Mahnung an mich (an die neue Adresse), wonach wir dummen Schafe auch wieder brav gezahlt haben. Es musste also bei GEZlern bekannt sein, dass unter dem Namen und der Adresse meiner Frau bereits (familiär) gezahlt wird. Aber die sind soooo was von dämlich...
Meine Frau ist immer noch dieselbe und wohnt auch immmer noch in unserer Wohnung und trotzdem hat die GEZ die Frechheit... Da entschuldigt sich keine S.. . Unglaublich, was in diesem "Laden" los ist. Und wer zahlt das organisierte Chaos?

...und das meine ich ernst - sehr ernst:
Wer kennt fähige Rechtsanwälte, die diesen völkerrechtswidrigen "Rundfunkgebührenstaatsvertrag" vor einer Europäische Gerichtskammer niedermachen können. Ich finanziere mit.
_________________
Kompliziert kann jeder – wir finanzieren einfach.
_________________________
www.berger-finanz.de
unabhängiger Finanz- u. Versicherungsmakler
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
scooter
Newbie


Anmeldungsdatum: 16.10.2004
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 26.Okt 2006 17:30    Titel: GEZ Antworten mit Zitat

Hallo afa-berger !
ich bin sicher unter dem link findest du das entsprechende um mit der GEZ
klarzukommen.

http://www.gez-abschaffen.de/

viel glück.
es funktioniert
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
Sydney
Newbie


Anmeldungsdatum: 15.08.2005
Beiträge: 5
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 26.Okt 2006 21:19    Titel: und noch ein Beweis für die UNFÄHIGKEIT Antworten mit Zitat

Hallo afa-berger, hallo Cob und alle anderen,

Ich musstet erst umziehen, um Ärger zu bekommen?
Hier die Luxus-Variante: Meine Straße wurde umbenannt, und schon sollte ich VIERMAL zahlen.
Wieso? Nach GEZ-Logik war das ganz einfach:
1. alter Straßenname, Vorname+Name richtig geschrieben
2. alter Straßenname, Vorname+Name falsch geschrieben
3. "neue" Adresse, Namen richtig geschrieben
4. "neue" Adresse, ... rausgekriegt?
Also seid Ihr wohl nicht geeignet, in dem "Laden" tätig zu werden!

Ein Anwalt (echt?) der Truppe teilte mir unverfroren mit, ich sei verpflichtet,
"einen angemessenen Schriftwechsel zu führen".
Das amüsierte mich nun wieder gar nicht, hatte ich doch just zu der Zeit
[frisch verwitwet, krank mit Kleinkind] keinerlei Einkommen, aber das Bedürfnis,
den Nachwuchs angemessen zu ernähren. Nun Ihr wisst ja, welche GEZ-Regel dann greift.
... richtig, Einkommen zu niedrig für Befreiung.

Dieser Wahnsinn kann doch einfach nicht vor der EU Bestand haben?!?!?!
Optimistische Grüße
Sydney
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
berger-finanz
.


Anmeldungsdatum: 05.04.2006
Beiträge: 263
Wohnort: Regensburg

BeitragVerfasst am: 27.Okt 2006 6:58    Titel: Danke scooter... Antworten mit Zitat

für den Link:
Zitat:
ich bin sicher unter dem link findest du das entsprechende um mit der GEZ klarzukommen.
http://www.gez-abschaffen.de/
viel glück. es funktioniert

Mag sein, dass das funktioniert, obwohl da schon wieder Commerz dahinter steckt (vonwegen Bücher anbieten, in denen dann stehen soll, wie es funktioniert, keine GEZ zu bezahlen). Darauf kommt es mir aber nicht an. Ich will, das der Verein eingestampft wird! Niemand soll mit oder ohne Tricks mehr bezalen müssen für Dinge, die nicht bestellt wurden. Ich halte den RUNDFUNKGEBÜHRENSTAAATSVERTRAG nicht nur für sittenwidrig sondern auch für einen völkerrechtlichen Verstoss (mit der Einschränkung, dass hier nur ein (Entschuldigung: "dämliches deutsches") Volk betroffen ist. Franzosen, Amis, Polen, alle rund um uns herum würden zusammenhalten und den zuständigen Regierungsbeamten ordentlich Feuer unter dem Hintern machen. Wir jammern ja nur - leider!

Ich bin kein "roter", aber was hat Lenin (oder war es Marx?) mal sinngemäß in etwa gesagt: "Für jede Revolution muß ein historisch gereifter Zeitpunkt erreicht sein" oder anders "Wenn das Maß voll ist, dann..."
Und das Maß ist voll. Deshalb gehört nicht an der PC-Gebühr herumgedoktert, sondern die GEZ im Ganzen abgeschafft!!!
_________________
Kompliziert kann jeder – wir finanzieren einfach.
_________________________
www.berger-finanz.de
unabhängiger Finanz- u. Versicherungsmakler
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
Rolf Bloxberg
Newbie


Anmeldungsdatum: 07.11.2004
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 31.Okt 2006 7:32    Titel: Re: Danke scooter... Antworten mit Zitat

Zitat:
Ich bin kein "roter", aber was hat Lenin (oder war es Marx?) mal sinngemäß in etwa gesagt: "Für jede Revolution muß ein historisch gereifter Zeitpunkt erreicht sein" oder anders "Wenn das Maß voll ist, dann..."
Und das Maß ist voll. Deshalb gehört nicht an der PC-Gebühr herumgedoktert, sondern die GEZ im Ganzen abgeschafft!!!

Hallo an alle GEZ geschädigten ... und das sind ja nun fast alle Bundesbürger.
Dem hier zitierten bleibt nicht viel hinzu zu fügen, nur leider scheint kein Mensch bereit zu sein mit diesem Thema an die Öffentlichkeit zu gehen. Auch ich habe ähnliche Erfahrungen wie meine Vorschreiber gemacht (Umzug,Heirat) und komme zu dem Schluss, das die GEZ Ihre Computer anscheinend nur zum Schreiben teils unverschämter Briefe und Drohungen benutzt. Würde eine ordentliche!! Datenbank geführt, würde so etwas nicht passieren... was aber fatalerweise zum Wegfall von zig Arbeitsplätzen führen würde. Haben die aus diesem Grund evtl. eine Lobby in der Regierung?? Dann habe ich ich mich schon immer gefragt, wie oft muss eine Gebühr erhoben werden? Wieso für jedes Empfangsgerät? Der brave Pappa, der zuhause GEZahlt, kann doch , wenn er im LKW seines Arbeitgeber sitzt, WDR2 nur einmal hören. Also zahlt er für sein Heimgerät und Arbeitgeber für's Autoradio.hmm?!? Da er den LKW oder PKW nur zeitweise nutzt und die restliche Zeit am PC im Büro sitzt, zahlt er oder sein Chef hier gleich nochmal. Wer verhöhrt den jetzt die Gebühren fürs Autoradio? Nach der Arbeit geht er natürlich noch auf ein Bier, wo der arme Wirt seine Preise gerade erhöht hat, weil der zahlt zur GEZ auch noch die Gema (genauso so ein M...verein)! Hoffentlich hat er nicht vergessen die Boxen vom PC auf das Bürofenster nach draussen, die Autoscheiben runter und volle Pulle und hoffentlich hat er eine Ehefrau, die beim Kochen Musik hört, was aber eher unwahrscheinlich ist, da die liebe Frau gerade Ihre 2. Putzstelle fertig macht, um die Kohle für die Gebühren zu verdienen, die jetzt ungehört im Äther verpuffen. Wenn wir das jetzt noch ca. 60% unserer Bundesbürger verständlich machen können, dann haben wir eine Lobby..aber wie? Oder reicht vielleicht nur einer in der EU um dieser Geldschneiderei endlich ein Ende zu machen. Und das auch noch für ein Sch...programm.

Einen schönen Feiertag wünsch Bloxberg
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   

Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten     Foren-Übersicht -> Urteile & Recht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.

Ähnliche Beiträge
Thema Autor Forum Antworten Verfasst am
Keine neuen Beiträge Nachzahlung Betriebskostenabrechnung Baumanager Immobilien 4 18.März 2008 17:40 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Nachzahlung aufgrund von Formfehlern ... Moderator GM&P Steuerberatung & Steueroptimierung 0 24.Aug 2006 17:17 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Steuerfalle Scheidung! - saftige Nach... A. Henneberg Steuerberatung & Steueroptimierung 1 1.Sep 2005 5:37 Letzten Beitrag anzeigen


Powered by phpBB © phpBB Group
 
 

Copyright 2000-2008 - GoMoPa® - Goldman Morgenstern & Partners Consulting LLC
Impressum | Presse | Investor Relations | Kooperation | Forenwerbung | Downloads | Newsletterwerbung | Sitemap | Partnerprogramm | Bannergenerator | Polizei-STA-Behoerden | Premiumaccounts | Werbung | Finanzlinks | Beschwerde

Katalog für Finanzen | Suche für Finanzen | Blog für Finanzen