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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6866
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Verfasst am: 20.Dez 2006 8:48 Titel: Schadensersatzzahlungen: Ärzte müssen Patienten fragen |
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Zu Schadensersatzzahlungen sind mehrere Ärzte verurteilt worden, weil sie Patienten vor Eingriffen nicht die Gelegenheit gegeben hatten, selbst Entscheidungen zu treffen.
Ein Frauenarzt entfernte einer Patientin per Endoskop eine Zyste am rechten Eierstock. Dabei verletzte er jedoch Dünndarm und Harnleiter - weitere Eingriffe waren notwendig. Die Schadensersatzklage war erfolgreich. Das Oberlandesgericht Koblenz verdonnerte den Gynäkologen, 9 900 Euro zu zahlen (5 U 456/06). Er habe der Patientin nicht erklärt, dass statt Endoskop auch eine OP per Bauchschnitt möglich sei. So habe er ihr die Chance genommen, selbst zu entscheiden.
In einem anderen Fall verurteilten die Koblenzer Richter einen Arzt zu 15 000 Euro Schadensersatz (5 U 290/06). Er hatte bei einer Kaiserschnittgeburt Verwachsungen im Bauch bemerkt und die narkotisierte Frau kurzerhand sterilisiert. Die Verwachsungen hätten bei einer neuen Schwangerschaft Komplikationen ausgelöst, argumentierte er. Er hätte die Frau vorher fragen müssen, sagten die Richter.
Quelle:WiWo |
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