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Schmerzensgeld - Persönlichkeitsrechte verletzt

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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 3968

BeitragVerfasst am: 14.Feb 2008 7:53    Titel: Schmerzensgeld - Persönlichkeitsrechte verletzt Antworten mit Zitat

Zitat:
Maxim Biller und sein Verlag Kiepenheuer & Witsch sind vom Landgericht München dazu verurteilt worden, fünfzigtausend Euro Schmerzensgeld an die Ex-Freundin des Autors zu zahlen, die sich durch Billers Roman „Esra“ in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt sah.

Nachdem das Bundesverfassungsgericht im vergangenen Oktober das Verbot des Buches endgültig bestätigt hatte, war ein solches Urteil im zivilrechtlichen Verfahren zu erwarten: Wenn das Buch verboten gehört, weil es die Intimsphäre verletzt, dann hat die Geschädigte auch Anspruch auf Schmerzensgeld, eine Ent-Schädigung eben. Dass das Buch ja gar nicht mehr zu kaufen ist, ist kein Gegenargument. Denn es war ja, wenn auch nur für kurze Zeit, im Handel. Man muss nicht empirisch überprüfen, wer das Buch tatsächlich und bis zu welcher Seite gelesen hat. Und der Hinweis darauf, die beiden Klägerinnen hätten ja durch ihre Klage erst für das öffentliche Interesse an ihrer Person gesorgt, ist zynisch. Denn dann dürfte ja niemand, der sich verunglimpft sieht, sein Recht verlangen, um keine schlafenden Hunde zu wecken.


Den ganzen Beitrag lesen sie >>> hier

Auszug: F.A.Z., 14.02.2008, Nr. 38 / Seite 31 - von Richard Kämmerlings

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