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Schrottimmobilien: Schadensersatz gegen Verkäufer möglich?

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ARGEkap
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Anmeldungsdatum: 30.01.2007
Beiträge: 8
Wohnort: Pforzheim

BeitragVerfasst am: 15.Mai 2007 13:57    Titel: Schrottimmobilien: Schadensersatz gegen Verkäufer möglich? Antworten mit Zitat

Hilfe für Käufer von Schrottimmobilien?

Schadensersatz ist möglich gegen den Verkäufer bei fehlerhafter
Berechnung der Finanzierungskosten
BGH Urteil vom 30.03.2007; Aktenzeichen V ZR 89/06


Unter Umständen hat ein Anleger einen Schadensersatzanspruch gegen den Verkäufer, wenn der Verkäufer oder seine Vermittler die Finanzierungskosten für eine Wohnung falsch berechnen.
Dem Urteil des Bundesgerichtshof vom 30.03.2007 lag folgender Fall zugrunde:
Dem Kläger wurde von einer Vertriebsfirma eine Wohnung angeboten. Nachweislich hatte der Vermittler für den Verkäufer gehandelt. Bei der Vermittlung der Wohnung wurde dem Anleger eine Modellrechnung vorgelegt, in der die Finanzierungskosten für den Erwerb der Wohnung vorgerechnet wurden. Aus der Modellrechnung ergab sich, dass die finanzielle Belastung weniger als 50,00 DM pro Monat betragen solle. Höchst wahrscheinlich hat der Vermittler wie so häufig behauptet: „Die Finanzierungskosten tragen sich durch die Mieteinnahmen und die Steuerersparnis fast von selbst.“ Tatsächlich waren die Finanzierungskosten erheblich höher.

Unsere Mandanten berichten uns sehr oft, dass auch sie über die Höhe der tatsächlichen Kosten getäuscht wurden.
Der BGH hat festgestellt, dass unter Umständen ein Schadensersatzanspruch gegen den Verkäufer besteht, bei dem der Anleger dann den Kaufpreis gegen Rückübertragung der Wohnung zurück bekommt.
Allerdings führt der Bundesgerichtshof aus, dass der Anleger nur dann Schadensersatz bekommt, wenn er beweisen kann, dass aufgrund der falschen Beratung des Verkäufers oder seiner Vermittler eine falsche Erwartung des Anlegers geweckt wurde oder die handelnden Ermittler die unzutreffenden Erwartungen des Anlegers erkannt hätten. Im Fall des BGH hatte das davor zuständige Oberlandesgericht diese Feststellung versäumt.

In jedem Fall muss geprüft werden, ob bereits Verjährung eingetreten ist.

Das vollständige Urteil gibt es im Internet unter
juris.bundesgerichtshof.de
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Anmeldungsdatum: 23.01.2006
Beiträge: 4
Wohnort: Nordostdeutschland

BeitragVerfasst am: 19.Mai 2007 11:58    Titel: Schrottimmo Antworten mit Zitat

Wohl dem, der so ein Schriftstück hat. Das dürften wohl die wenigsten haben.

Was ist, wenn alles mündlich erläutert wurde und nichtmal Prospekte existieren?
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ARGEkap
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Anmeldungsdatum: 30.01.2007
Beiträge: 8
Wohnort: Pforzheim

BeitragVerfasst am: 22.Mai 2007 10:47    Titel: Zeuge dabei gewesen? Antworten mit Zitat

Bei unseren Mandanten hat die Mehrheit schriftliche Unterlagen vom Vermittler. Es handelt sich um sogenannte Berechnungsbögen. Das waren vorgefertigte Formulare, die die Vermittler in den Gesprächen dann ausfüllten. Manchmal gab es sogar Berechnungen mít einem Computerprogramm zu Steuerersparnis und Wertentwicklung.

Wenn sie keine solchen schriftlichen Unterlagen haben, kommt es auf die Beweisbarkeit der Gespräche an. Gut ist wenn zumindest noch eine weitere Person bei dem Gespräch (meist Ehepartner oder Lebensgefährte) dabei war.
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Moderator GM&P
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 6453

BeitragVerfasst am: 29.Jun 2007 14:08    Titel: Antworten mit Zitat

Ein Kommentar aus unserem Finanzblog24:
Zitat:
Die Gesetzgebung ist Verbraucherunfreundlich. Ich finde es unerhöht, wenn ich noch beweisen muss, dass Vermittler Michael Strauss aus Köln-Chorweiler und Bauträger Stefan Backes und Jörg Schu von der TreuBAG aus Saarbrücken, die eine eidesstattliche Versicherung abgegeben haben, und die Bank VR-Bank aus Waldfischbach bzw. Landstuhl deren Vorstandsmitglied Arno Schu vor kurzem zu 10 Monaten Freheitsstrafe wegen Untreue in 11 Fällen und 23. EUR Geldstrafe verurteilt wurde, mich mit dem Verkauf / der Finanzierung einer überteuerte Immobilie in der Friedrichstr. 10-12 in Pirmasens über den Tisch gezogen haben. Die Ergebnisse sind sichtbar und zwar wurden einige Wohnungen zwangsversteigert und viele sind insolvent. Die Sicherheit, dass alles sich von der Miete trägt war von Anfang an eine Lüge, denn da ist die Arbeitslosenquote relativ hoch und die Mieter haben eine schlechte Zahlungsmorale. Über 200 EUR Nebenkosten monatlich für eine 74 m² Wohnung! Ich als nicht Deutsche schäme mich für dieses Land, der Verbraucher wird im Stich gelassen. Es bleibt nicht anderes übrig, als selber Privatinsolvenz zu melden oder gibt es wirklich eine Hoffnung. Wie lange soll man sich das ganze gefallen lassen, warum werden Banken nicht bestrafft, wenn es bewiesen ist, dass der Vorstand selber Kredite gewährt hatte ohne genügend Sicherheiten? Vermittler und Bauträge sidn bald wieder frei, andere Leute zu betrügen.
Kommentar von Hxxxx Nxxx 06.15.07 @ 9:04 am
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ARGEkap
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Anmeldungsdatum: 30.01.2007
Beiträge: 8
Wohnort: Pforzheim

BeitragVerfasst am: 10.Jul 2007 15:27    Titel: Lösungsorientiertes Handeln ist notwendig Antworten mit Zitat

Da mag ja sein, dass einem der Kamm schwillt, wenn man über die Bankenrechtsprechung nachdenkt. Uns als Anwälten geht es öfteren auch so, besonders wenn man wieder neue schöne Urteile vom BGH liest.
Aber langfristig hilft nur ein kühler Kopf.

Wir raten unseren Mandanten aber dann (mit uns zusammen) in die Hände zu spucken und sich um eine Lösung zu kümmern. Das sehen wir auch als unsere Hauptaufgabe. Die aktuelle Situation analysieren und die möglichen Lösungen aufzeigen. Oft ist eine Lösung abseits vom Rechtlichen schneller und effektiver, z.B. Wohnung verkaufen, Sicherheiten verwerten ....
Das ist vorallem dann angebracht, wenn die Zahlungen so sehr drücken, dass es nicht mehr weitergeht.
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Anmeldungsdatum: 03.01.2004
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 16.Jul 2007 20:35    Titel: Antworten mit Zitat

Liebe N.,
wir kennen uns aus einem persönlichen Kontakt vor einiger Zeit in Leverkusen. Ich hoffe Du erinnerst dich noch.
Auch ich bin ein Geschädigter dieser "Gruppe", nur das mein xxvermittler Thorsten Nxxx, ebenfalls wohnhaft in Köln-Chorweiler, heißt.
Alle anderen Daten sind identisch mit den meinen. Selber Bauträger, selbes Objekt und selbe Bank, deren ehemaliger Vorstand mittlerweile rechtskräftig wegen Betrug und Untreue verurteilt ist.
Nur was hilft das uns?
Gar nichts!
Auch ich werde diesbzgl. anwaltlich vertreten und mir kommt es jedesmal hoch, wenn ich an dieses Them denken muss, zumal dies das 2. (und zum Glück letzte Objekt) ist, welches ich abwicklen muss.
Das erste habe ich nun nach über 10 Jahren fast abgewickelt.
Ich denke, dass das das im nächsten Frühjahr erledigt ist.
Und dann hat es mich, neben meiner Gesundheit, rund 30.000 €, die ich nicht hatte, gekostet.
Das ist dann die von den lieben Rechtsanwälten hier beschriebene "Lösung abseits vom Rechtlichen".
Tut mir leid, manch einer kann darüber vielleicht nur lächeln.
Für mich war das meine Existenz.
30.000 € sind bei mir 1 1/2 Netto-Jahresgehälter.
Und dazu kann ich nur sagen, ich hab es mitgemacht und nochmal schaff ich das nicht mehr.
Das ist wie die zweite Abzocke nach der ersten.
Und nun kommt dann noch dieses Schrottobjekt der "Gruppe" Nürnberger Backes Schu und ....
Ich kann mich der Meinung von N. nur anschließen.
Es wird Zeit das endlich Recht gesprochen wird!
Und an Sie, meine lieben Rechtsanwälte, muss ich ehrlich sagen, ich weiß nicht wie man in diesem Land in so einem Berufszweig arbeiten kann, in dem die oberste Instanz so dermaßen "käuflich" ist.
Das mit dem lieben Herrn Nobbe ist leider kein Einzelfall, sondern lediglich das prominenteste Beispiel.
Ich war vor ein paar Jahren "live" dabei, als vor dem Senat des LG Koblenz ein Fall zugunsten der dort ansässigen Versicherung entschieden wurde, den die Versicherung vorher durch alle Instanzen verloren hatte.
Dabei war die Begründung der Entscheidung für keinen recht nachvollziehbar.
Es ist halt so, wie die "unfehlbaren" obersten Herren dann entscheiden.
Wohl dem, der einen der hohen Richter kennt, mit dem er ab und an Essen gehen kann...
Es ist auf jeden Fall nicht von Nachteil...

Wie von N. schon gesagt,
ich bin Deutscher, aber auch ich schäme mich mittlerweile für die Rechtsprechung in diesem Land.
Wenn ich da an meinen Rechtskundeunterricht auf dem Gymnasium denke und sehe was aus den hehren Zielen der Rechtsprechung geworden ist, kann ich mich nur mit Abscheu abwenden.

Ich frage mich nur wie das die Rechtschaffenen der rechtsprechenden Zunft teilweise noch ertragen können.
Auch vor dem Hintergrund, dass man uns in Deutschland schon so einige male aus den benachbarten EU-Ländern diesbzgl. gescholten hat.

Wann wachen wir endlich in Deutschland auf?
Bevor das Ganze einen wirklich irreparablen Schaden von ungeahnten Ausmaßen nimmt...

Keine faulen Vergleich mehr, die einem das Mark aus dem Rücken saugen.
RECHT SOLL WIEDER RECHT WERDEN !
Und keine faulen Kompromisse mehr, die am Ende doch wieder zu Lasten der eh schon Geschädigten geht.
Meine liebe rechtsprechende Zunft, wacht endlich auf und stemmt euch dagegen.
Das kann doch auch nicht in eurem Interesse sein!

Herzliche Grüße
R.B.
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ARGEkap
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Anmeldungsdatum: 30.01.2007
Beiträge: 8
Wohnort: Pforzheim

BeitragVerfasst am: 17.Jul 2007 15:26    Titel: Wir kämpfen getreu unserem Kanzleimotto: Niemals aufgeben. Antworten mit Zitat

sehr geehrter Ronaldo,

Ihren Groll können wir gut verstehen.

Wir versuchen das Bestmögliche für unsere Mandanten zu erreichen. Natürlich sind Restzahlungen schmerzhaft, wenn man sowieso das Gefühl hat man wurde betrogen. Dabei darf aber nicht vergessen werden, dass die Darlehenslast oftmals sehr viel höher war und der Anleger durch unsere Tätigkeit einige, manchmal zehntausende an Euro eingespart hat. Ganz zu schweigen abertausenden Euro an Zinsen, die über die weitere Laufzeit hätte zahlen müssen.

Doch vor Gericht nützt es leider nicht zu wissen, dass es so war. Der Kläger muss es beweisen können.
Viele Anleger haben keine Unterlagen mehr und auch Zeugen sind nicht mehr auffindbar oder es gab erst gar keine. Solche Fälle stellen uns Anwälte ebenfalls vor große Probleme. Wir sind gut, aber zaubern können wir nicht. So bleibt uns oftmals, besonders bei Mandanten ohne Rechtsschutzversicherung, nichts anderes übrig als unseren Mandaten einen Vergleich anzuraten. Die Alternative ist ein Gerichtsverfahren mit Erfolgsaussichten, aber auch mit einem sehr hohen Kostenrisiko.

Auch wir sind mit der derzeitigen Rechtsprechung des BGH mehr als unzufrieden. Aber was nützt die Feststellung, dass wir angeblich in einer Bananenrepublik leben. Kurz mal Dampf ablassen ist völlig o.k. Aber auf Dauer führt eine solche Einstellung nur zu Frust.
Wir sehen unsere Aufgabe darin, trotz oder gerade wegen dieser als ungerechten empfundenen Rechtsprechung zu kämpfen. Wir versuchen jeden Tag das Unmögliche, nämlich die Gegenseite und Richter mit Argumenten von unseren Lösungen zu überzeugen. Was ist die Alternative? Ohne Anwalt selbst mit den „Haien“ verhandeln?

Wir kämpfen getreu unserem Kanzleimotto: Niemals aufgeben.
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RonaldoNRW
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Anmeldungsdatum: 03.01.2004
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 18.Jul 2007 9:00    Titel: Antworten mit Zitat

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank, dass Sie meinen Groll so "sportlich" aufgenommen haben.
Es fällt einem als Betroffenem manchmal schwer in diesem Kontext die Fassung zu bewahren.
Trotzdem bleibe ich aber dabei, dass dieser Zustand nicht haltbar ist und im Prinzip alle Betroffenen in meiner, oder einer vergleichbaren Lage, in den finanziellen Riun treibt.
Ob mit oder ohne Ihre Unterstützung.
Es ist ein wahres Dilemma, weil beide Optionen für finanziell nicht so potente Menschen wie mich und Fr. H. nicht tragbar sind.
Und das alles vor dem Hintergrund das hier doch offensichtlicher Betrug vorliegt und trotzdem kommt man nicht zu seinem Recht, weil man durch die ganzen juristischen Spitzfindigkeiten niemals zu seinem Ziel kommt.

Aber hier verhält es sich wohl genauso wie im Krieg.
Tötet man auf der Straße einen anderen Menschen nennt man das juristisch Mord.
Tötet der Staat durch seine Soldaten andere Menschen, nennt man das Krieg.

Wenn man es nüchtern betrachtet ist beides das selbe.
Und ich finde das ehrlich gesagt, einfach nur pervers.

Und da schließt sich der Bogen zu meinem vorherigen Beitrag.
Ich hatte damals im Rechtskundeunterricht gelernt, wie die Gesetze als solche überhaupt entstanden sind.
Und ich fand und finde das unheimlich beeindruckend.
Nämlich aus den Moral- und Ethikvorstellungen unserer menschlichen Gesellschaft.
Und nun frage ich Sie,
was ist denn heute von diesem Grundsatz noch übrig geblieben?
Mir und auch vielen anderen kommt es so vor, als ob das Gesetz nur noch vor einem monetären Hintergrund ausgelegt wird und die o.g. Grundsätze nicht mehr greifen, wie man im Fall der Immobielen wunderbar sehen kann.
Mit jedem dieser Nobbes oder Kohls (Ex-Kanzler) oder wie sie alle heißen verabschieden wir uns immer weiter von den moralischen Grundwerten unserer Gesellschaft.
Durch diese subversiven Gestalten findet eine latente Untergrabung unserer moralischen Werte statt, die wir alle so nicht mehr tolerieren dürfen!
Und was bleibt von uns als Mensch noch übrig ohne unsere moralischen Werte?

Denken Sie mal drüber nach...

Die Konsequenzen hierzu werden uns früher oder später alle einholen.
Einen schönen, sonnigen Tag noch...

Mit freundlichen Grüßen
Roland B.
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