Verfasst am: 24.Jul 2008 14:12 Titel: Schuldanerkenntnis unmittelbar nach Verkehrsunfall
OLG Düsseldorf:
Kein wirksames Schuldanerkenntnis unmittelbar nach Verkehrsunfall
Erklärt ein Unfallbeteiligter nach einem Verkehrsunfall «Ich erkenne die Schuld an» oder bezeichnet er sich schriftlich als «Unfallverursacher», so ist dies nicht als Schuldanerkenntnis zu werten. Dies entschied der Erste Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf mit Urteil vom 16.06.2008 in einem Schadenersatzprozess (Az.: I-1 U 246/07; BeckRS 2008 12379). Würden derartige Äußerungen aber in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Unfall abgegeben, könnten sie Indizwirkung für eine mögliche Mitverursachung haben
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