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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 5916
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Verfasst am: 10.Feb 2007 5:21 Titel: Schuldanerkenntnisse unter Kaufleuten formfrei möglich |
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Schuldanerkenntnisse sind unter Kaufleuten formfrei möglich und können nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt am Main sogar per einfacher E-Mail abgegeben werden.
Der Fall betraf ein Reisebüro, das für seine Kunden bei einer Reiseagentur im Internet mehrere Flüge gebucht und sofort bezahlt hatte.
Als sich dann herausstellte, dass die betreffende Fluggesellschaft ihren Betrieb ganz eingestellt hatte, verlangte das Reisebüro die Flugkosten von der Internetagentur zurück.
Diese bestätigte zwar die Rückzahlung per E-Mail, hielt sich daran aber in der Folge nicht. Das Reisebüro zog vor Gericht und legte das entsprechende E-Mail-Schreiben vor.
Das Amtsgericht wertete dessen Inhalt als Schuldanerkenntnis, obwohl eine Unterschrift fehlte.
Der Grund: Auf das Handelsgeschäft sind die einschlägigen Vorschriften des Handelsgesetzbuches anzuwenden. Und die besagen für Kaufleute, dass Schuldanerkenntnisse formfrei erklärt werden können – also auch per E-Mail oder telefonisch (Az.: 31 C 745/05-83).
Quelle:Handelsblatt |
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