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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6835
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Verfasst am: 17.Feb 2008 9:43 Titel: Schwarzarbeit und Sozialversicherungsbeiträge |
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Arbeitgeber, die Schwarzarbeiter beschäftigen, müssen 30 Jahre lang für geschuldete Sozialversicherungsbeiträge einstehen.
Dies entschied das Sozialgericht Dortmund im Falle einer Spedition aus Bochum, die von der Deutschen Rentenversicherung Westfalen auf Zahlung von 24495,- Euro an Sozialversicherungsbeiträgen für die Jahre 1995 bis 1998 zuzüglich 15820,- Euro an Säumniszuschlägen in Anspruch genommen wurde.
Im Rahmen eines steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahrens war aufgefallen, dass die Stundenaufzeichnungen auf den Aushilfslohnquittungen der pauschal besteuerten Aushilfskräfte nicht mit den verfahrenen Stunden auf den Tachoscheiben übereinstimmten.
Die Spedition machte mit ihrer Klage gegen die Beitragsnachforderung der DRV Westfalen ohne Erfolg die Verjährung der Forderung geltend.
Das Sozialgericht Dortmund wies die Klage ab. Die Beklagte könne Sozialversicherungsbeiträge aus der geschätzten Summe der Arbeitsentgelte verlangen, weil die Spedition ihre Aufzeichnungspflicht nicht ordnungsgemäß erfüllt habe und dadurch die Versicherungs- und Beitragspflicht (bzw. -freiheit wegen Geringfügigkeit) und die konkrete Beitragshöhe der einzelnen Fahrer nicht mehr festgestellt werden könne.
Ungeachtet eines Geständnisses des Geschäftsführers der Spedition gegenüber der Steuerverwaltung lässt nach Auffassung des Sozialgerichts bereits der Umstand von Schwarzarbeit den Schluss zu, dass es auch Ziel des Arbeitgebers gewesen sei, sozialversicherungsrechtliche Pflichten zu umgehen.
Vorsätzlich vorenthaltene Sozialversicherungsbeiträge verjährten erst nach 30 Jahren.
Sozialgericht Dortmund Az.: S 34 R 50/06 |
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GM&P Info .

Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 3684
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Verfasst am: 31.Jul 2008 8:44 Titel: |
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Schwarzarbeit lohnt nicht
Ein Arbeitgeber hatte Arbeitnehmer schwarz beschäftigt. Im Rahmen des eingeleiteten Strafverfahrens gegen den Arbeitgeber wurden nachträglich Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge festgesetzt. Diese nachträglich festgesetzten Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung stellen - wenn der Arbeitgeber die Beiträge nicht an die betroffenen Arbeitnehmer weiterbelastet - lohnsteuerpflichtigen Arbeitslohn dar.
Die Begründung liegt darin, dass zum Arbeitslohn alle Vorteile gehören, die für diese Beschäftigung gewährt werden.
Quelle: Auszug - Pressemeldung RTS |
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Kabinett beschließt schärfere Regeln gegen Schwarzarbeit
Zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung hat die Bundesregierung schärfere Ausweis- und Meldepflichten auf den Weg gebracht.
Arbeitnehmer in Branchen mit viel Schwarzarbeit wie etwa Baugewerbe, Gaststätten und Fleischwirtschaft müssen vom nächsten Jahr an für Kontrollen ständig amtliche Ausweispapiere bei sich haben. Führerschein oder Sozialversicherungsausweis reichen dann nicht mehr aus. Das Kabinett billigte am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf von Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD).
"Die Bundesregierung unterstreicht damit, dass die Bekämpfung der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung weiterhin eine hohe Priorität für sie hat", sagte eine Sprecherin des Arbeitsministers. Künftig müssen neue Beschäftigungsverhältnisse in den für Schwarzarbeit anfälligen Branchen vom ersten Tag an der Rentenversicherung gemeldet werden statt mit der ersten Lohnabrechnung |
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Schwarzarbeit kommt teuer zu stehen
Ein Obstbauer aus dem Landkreis Ravensburg ist vom Amtsgericht Ravensburg zu einer Geldstrafe in Höhe von 4800 Euro verurteilt worden, weil er beim Umbau seiner Ferienanlage insgesamt sechs polnische Arbeiter als sogenannte Scheinselbstständige beschäftigt hatte. Die Prüfung der Rentenversicherung ergab, dass es sich bei den sechs Arbeitern um abhängig beschäftigte Arbeitnehmer handelt. "Allein die Beantragung einer Gewerbeanmeldung bei einer Gemeinde reicht nicht aus, um aus einem Arbeiter einen Selbstständigen mit eigenem Unternehmerrisiko zu machen", sagt Jessica Kaschig von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit Friedrichshafen.
Quelle: Schwäbische Zeitung |
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Schwarzarbeitern auf der Spur
Fünf Beamte des Hauptzollamtes Köln waren am frühen Dienstagabend auf dem Pendlerparkplatz vor dem Sengelbuscher Kreisel vor allem Schwarzarbeitern auf der Spur. „Wir überprüfen gewerbliche oder gewerblich aussehende Fahrzeuge“, erklärt Zollobersekretär Gernot Jooß, der mit der Kelle Lkw oder Kleintransporter auf den Parkplatz winkt.
„Arbeiten Sie auf 400 Euro-Basis?“, fragte der Zollbeamte. „Nein, davon könnte ich nicht leben“, lautet die Antwort, und der Mann darf weiterfahren.
Quelle: Rundschau online
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