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Spiritus Rector * Consulter *

Anmeldungsdatum: 12.12.2003 Beiträge: 1162 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: 14.Sep 2006 10:10 Titel: Selbst genutzte Immobilie - keine Drei-Objekte-Grenze |
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Um zwischen Privatgeschäften und gewerblichem Immobilienhandel unterscheiden zu können, beruft sich der Fiskus auf die so genannte „Drei-Objekt-Grenze“, die besagt: Wer innerhalb eines kurzen Zeitraums mehr als drei Grundstücke, Häuser oder Wohnungen veräußert, wird vom Finanzamt als professioneller Händler betrachtet und muss die Gewinne als Einnahmen aus einem Gewerbebetrieb versteuern. Nach einem neueren Urteil gilt dies jedoch nicht ausnahmslos: Ein Steuerzahler hatte in den Jahren 1996, 1997 und 1999 insgesamt vier Grundstücke verkauft, die er innerhalb der letzten 5 Jahre zuvor angeschafft und bebaut hatte.
Für die Finanzbeamten ein klarer Fall: Als gewerblicher Grundstückshandel seien die Veräußerungserlöse einkommenssteuerpflichtig. Dies wollte der betroffene Steuerzahler jedoch nicht akzeptieren. Er verteidigte sich damit, dass er bei einem der Objekte gar keine Verkaufsabsicht gehabt habe. Vielmehr habe er es selbst bezogen und später nur deswegen wieder aufgeben müssen, weil er aus beruflichen Gründen seinen Wohnort wechseln musste.
Mit dieser Argumentation bekam der Steuerzahler vor dem Bundesfinanzhof (BFH) in München nun Recht. Die Richter waren der Auffassung, dass das Wohnen im eigenen Heim zur „ureigensten Privatsphäre“ eines Menschen zähle. Da es für die spätere Veräußerung einen offensichtlichen Sachzwang in Gestalt eines Arbeitsplatzwechsels gegeben habe, gelte die Drei-Objekt-Grenze in diesem Fall ausnahmsweise nicht, stellten die BFH-Richter klar (BFH, Az.: X R 36/04). |
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Akimo User gebannt
Anmeldungsdatum: 14.01.2006 Beiträge: 319
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Verfasst am: 15.Sep 2006 8:36 Titel: |
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wie ist denn die Frist für die 3 Objekt und was ist, wenn er vom Erlöß nicht leben kann....Dann ist er doch auch nicht selbstständig als Makler, weil keine Gewinnabsicht dahinter stand, oder?
Außerdem, wenn ich 20 Verwandte habe, reicht das schon locker die nächsten hundert Jahre. |
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