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Spiritus Rector * Consulter *

Anmeldungsdatum: 12.12.2003 Beiträge: 1236 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: 21.Dez 2006 8:49 Titel: Sex auf dem Balkon - verboten! |
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Mehrere Mieter hatten sich bei ihrem Vermieter über eine andere Mieterin beschwert. Sie hatten die Mieterin auf ihrem Balkon beobachtet und Fotografien angefertigt. Diese zeigten die Mieterin und einen männlichen Gast unbekleidet auf dem gut einsehbaren Balkon. Sie behaupteten, dass die Mieterin und ihr Gast auf dem Balkon eindeutig sexuelle Handlungen vorgenommen hätten. Die Mitmieter und Nachbarn waren darüber sehr aufgebracht, vor allem weil sich in unmittelbarer Nachbarschaft zwei Kinderspielplätze befinden. Der Vermieter erteilte der Mieterin daraufhin wegen unsittlichen Verhaltens eine Abmahnung. Im Prozess der Mieterin gegen die Abmahnung legte der Vermieter die Bilder der unbekleideten Mieterin und ihres Gastes vor. Mitmieter und Nachbarn wurden als Zeugen gehört und bestätigten den Vorfall.
Das Gericht entschied nun zu Gunsten des Vermieters, dass die Abmahnung gerechtfertigt war. Das indiskrete Verhalten der Mieterin stellte eine erhebliche Beeinträchtigung der Mitmieter und Nachbarn dar. Aber auch wegen der zwei Kinderspielplätze in der Nachbarschaft war die Vornahme von sexuellen Handlungen auf dem frei einsehbaren Balkon anstößig. Das Gericht entschied aber auch, dass die Fotografien an die Mieterin herauszugeben seien, da ihre Intimsphäre hierdurch verletzt sei. Als Beweis konnten die ohne Einwilligung der Mieterin gemachten Fotos deshalb nicht verwertet werden. Nur die Aussagen der Zeugen zu Gunsten des Vermieters durfte das Gericht für sein Urteil verwenden (AG Bonn, Az. 8 C 209/05). _________________ Wenn der Staat pleite macht, geht natürlich
nicht der Staat pleite, sondern seine Bürger.
(Carl Fürstenberg, dt. Bankier, 1850-1933)
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