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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6460
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Verfasst am: 1.Mai 2008 16:26 Titel: Sie haben das Recht zu schweigen |
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Wer festgenommen wird, soll von der Polizei über seine Rechte aufgeklärt werden. Das will Deutschland EU-weit durchsetzen.
In den USA sind solche Informationen über die eigenen Rechte gang und gäbe. In Deutschland sammelt das Bundesjustizministerium derzeit Vorschläge von Anwälten darüber, wie ein Informationsblatt aussehen könnte. Die deutschen Streifenpolizisten würden es in ihren Wagen auf Patrouille mitführen. Anwaltsverbände gehen schon einen Schritt weiter und fordern die Umsetzung auf europäischer Ebene.
Was bisher in der Praxis eher im eigenen Ermessen der Ordnungshüter liegt und von Staat zu Staat - und sogar in jedem Bundesland - unterschiedlich gehandhabt wird, hätte mit einem einfachen Laufzettel plötzlich einen einheitlichen Rahmen. Noch ist das Zukunftsmusik, aber immerhin gibt es schon einen Namen für das Vorhaben.
Nur drei, dafür aber Respekt einflößende Worte: "Letter of Rights".
Dieses Papier - vorrätig in allen EU-Sprachen - bekäme dann jeder Bürger im Moment der Festnahme ausgehändigt. Strafrechtler unterstützen die Initiative vorwiegend: "Das System hat große Vorteile", sagt Gina Greeve vom Deutschen Anwaltverein (DAV). Ihrer Meinung nach würde ein einheitliches Informationsblatt dabei helfen, das Strafrecht innerhalb der EU weiter zusammenzuführen.
Erste Entwürfe für den Letter of Rights gibt es bereits. In einer vom DAV ausgearbeiteten Version, die auch dem Rechtsausschuss des Europaparlaments vorliegt, werden sieben Grundrechte aufgezählt, die nach Einschätzung der Anwälte in jedem Fall berücksichtigt werden sollten: Dazu zählen die Aufklärung über den Grund der Festnahme, insbesondere über den konkreten Tatvorwurf, sowie der Hinweis auf das Schweigerecht und dass aus dem Schweigen keine nachteiligen Schlüsse gezogen werden dürfen. Auch der Hinweis, einen Anwalt einschalten zu können, gehört dazu.
Darüber hinaus sollten die Polizisten auch darüber informieren, dass derjenige, den sie in Gewahrsam genommen haben, ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen, einen Dolmetscher einschalten kann oder, falls er Ausländer ist, seine konsularische Vertretung benachrichtigen darf.
All das klingt selbstverständlich, ist es aber in der Praxis nicht. Ein ähnlicher Vorschlag hat auf europäischer Ebene schon vor einiger Zeit für erhebliche Auseinandersetzungen gesorgt.
Unter dem nicht ganz so klangvollen Titel "Mindeststandards für Verfahrensrechte" scheiterte im Juni vergangenen Jahres eine Abstimmung im EU-Justizministerrat.
Die schon zu diesem Zeitpunkt durch zähe Reibereien zwischen den Mitgliedsstaaten zusammengeschrumpften Mindeststandards waren nach Angaben von Heiko Ahlbrecht, Strafrechtsexperte in der Kanzlei Wessing, "weniger aussagekräftig" als der aktuelle Entwurf eines Letter of Rights. So war etwa von der Belehrung über ein grundlegendes Schweigerecht und der Benachrichtigung einer konsularischen Vertretung in der Schmalspurversion der Mindeststandards überhaupt keine Rede mehr.
Dabei hatte alles so gut angefangen: Deutschland wollte seine EU-Ratspräsidentschaft im vergangenen Jahr dazu nutzen, die Mindeststandards auf den Weg zu bringen. Auch dem Bundesjustizministerium waren die Mindeststandards ein wichtiges Anliegen. Schließlich scheiterte das Vorhaben vor allem am Widerstand zweier Mitgliedsländer: Großbritannien und Irland. Beide Staaten sind dafür bekannt, dass ihre Schutzmänner nicht gerade zimperlich sind.
Der Letter of Rights könnte nun - quasi durch die Hintertür - ein neuer Anlauf für die gescheiterten Mindeststandards sein, ein Versuch, auf leisen Sohlen zum Schweigerecht zu gelangen. Doch trotz der Tarnung als einfaches Informationsblatt ist Strafrechtler Ahlbrecht skeptisch. Er hält die Chancen für einen Letter of Rights auf EU-Ebene für eher schlecht.
"Auch wenn die Idee weiterhin sehr sinnvoll ist, hat sich in der Sache nichts geändert", sagt Ahlbrecht. "Eine Abstimmung über das Blatt würde wieder scheitern."
Wertvoll wären einheitliche Rechte für Straftäter in einem geeinten Europa allemal. "Gerade die neuen EU-Mitglieder im Osten könnten von den Regelungen noch einiges lernen", sagt Ahlbrecht. Der Umgang mit verhafteten Menschen sei dort oft ruppig.
Quelle: J.Petring |
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