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Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 3709
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Verfasst am: 9.Aug 2007 14:20 Titel: Sozialamt - Sozialhilfebedürftige und Schenkung |
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LG Coburg:
Sozialamt kann Geschenke von Kindern des Sozialhilfebedürftigen zurückverlangen
Das Sozialamt kann eine an Kinder eines Sozialhilfebedürftigen erfolgte Schenkung zurückfordern, sofern das verbliebene Vermögen des Elternteils nicht ausreicht, um die Kosten einer Heimunterbringung zu decken. Das hat das Landgericht Coburg in einer am 27.07.2007 veröffentlichten Entscheidung entschieden. Im konkreten Fall verneinte das Gericht aber eine Schenkung, weswegen es auch eine Rückforderung ausschloss
(Urteil vom 18.04.2007, Az.: 13 O 34/07, rechtskräftig).
Auszug: (siehe Link - Urteil)
| Zitat: |
Sachverhalt
Ursprünglich stand das fragliche Grundstück im hälftigen Miteigentum der Eltern des Beklagten. Nach dem Tod des Vaters ging dessen Hälfte auf die Mutter sowie die sechs Kinder, darunter der Beklagte, über. Anfang 1996 übertrugen die Mutter und die fünf Geschwister ihre Miteigentumsanteile auf den Beklagten, der im Gegenzug jedem seiner Geschwister 20.000,- DM bezahlte. Die Mutter, die keine Gegenleistung erhalten hatte, ist seit Anfang 2002 in einem Seniorenheim untergebracht. Weil ihre Einkünfte zur Bezahlung der Heimkosten nicht ausreichten, musste die Sozialhilfe teilweise einspringen, und zwar bis Anfang 2004 in einer Gesamthöhe von 20.000,-€. Diesen Betrag verlangte sie (aus übergeleitetem Recht) vom Beklagten und stützte sich dabei auf Rückforderung eines Geschenkes wegen Verarmung des Schenkers. Der Beklagte bestritt eine Schenkung und wandte ein, er habe doch erhebliche Zahlungen erbracht |
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