Sozialhilfeempfänger dürfen nach einem Urteil des Landgerichts Aachen auf eine Erbschaft verzichten - selbst wenn sie damit die Möglichkeit ausschlagen, ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Das Gericht gab in einer Entscheidung einer 44-jährigen Recht. Das Amtsgericht Heinsberg hatte ihr einen Erbschein verweigert, nachdem die Frau den Nachlass ihres Vaters zu Gunsten ihrer Mutter und ihrer beiden Geschwister ausgeschlagen hatte. Es gebe keinen Zwang, ein Erbe zu akzeptieren, urteilte dagegen das Landgericht (Az: 7 T99/04).
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