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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 7579
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Verfasst am: 12.Jun 2006 9:50 Titel: Sterbeurkunde wichtigstes Dokument für Hinterbliebene |
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Nach einem Sterbefall ist für die Hinterbliebenen die Sterbeurkunde das wichtigste Dokument.
Diese werde von dem Standesamt ausgestellt, in dessen Bezirk sich der Sterbefall ereignete, erklärt die Deutsche Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht in Nürnberg.
Nach Erhalt des Sterbeurkunde sollten unverzüglich alle Unternehmen und Kassen informiert werden, bei denen Versicherungen bestehen.
Bei Bankkonten ist den Angaben zufolge zu prüfen, ob jemand bevollmächtigt ist, über den Tod des Erblassers hinaus über die Konten oder Sparguthaben zu verfügen.
Sei dies nicht der Fall, verlangten Banken die Vorlage eines Erbscheins. Gleiches treffe häufig auch auf Versicherungen oder bei Grundstücken auf das Grundbuchamt zu.
Neben dem Erbschein kann auch eine beglaubigte Abschrift eines Testaments mitsamt der dazugehörigen Eröffnungsniederschrift des zuständigen Nachlassgerichts vorgelegt werden.
Wenn ein privatschriftliches Testament hinterlassen wird, muss derjenige, der es in Besitz hat, das Dokument unverzüglich nach dem Tod des Erblassers beim zuständigen Nachlassgericht abliefern.
Wer diese gesetzliche Vorschrift nicht beachtet, kann sich strafbar und schadensersatzpflichtig machen, wenn er dadurch Ansprüche von Bedachten unterdrückt.
Liegt dagegen ein notarielles Testament vor, erfährt das Nachlassgericht, bei dem das Testament verwahrt wird, in der Regel automatisch von dem Todesfall, da es von den zuständigen Standesämtern davon unterrichtet wird.
In diesem Fall wird das Nachlassgericht einige Wochen nach dem Tod von sich aus auf die nächsten Familienangehörigen zukommen. Diese können aber auch schon vorher beim Nachlassgericht um die Testamentseröffnung bitten.
Quelle: Handelblatt |
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