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Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 3335
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Verfasst am: 7.Feb 2007 22:45 Titel: Steuerbegünstigungen für Freiberufler (Österreich) |
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Auch Freiberufler können Steuerbegünstigung für nicht entnommene Gewinne beanspruchen
Ab dem Veranlagungsjahr 2007 können sämtliche Steuerpflichtige, die Einkünfte aus selbständiger Arbeit beziehen (also Freiberufler), nicht entnommene Gewinne begünstigt versteuern. Dies ist die Konsequenz einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes, sofern der Gesetzgeber keine völlige Veränderung des Steuersystems erlässt.
Der VfGH hat die bisherige gesetzliche Bestimmung, wonach die steuerliche Begünstigung für nicht entnommene Gewinne auf Bezieher von Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft sowie aus Gewerbebetrieben beschränkt war, als verfassungswidrig aufgehoben. Der Verfassungsgerichtshof begründet seine Aufhebung damit, dass diese Beschränkung unsachlich war. Die Grenzen zwischen den betrieblichen Einkunftsarten, speziell derjenigen zwischen den Einkünften aus einem Gewerbebetrieb und den Einkünften aus selbständiger Arbeit, seien fließend und oft zufällig geworden, so der VfGH. Auch das betriebswirtschaftliche Umfeld freiberuflicher Tätigkeiten habe sich dem von Gewerbebetrieben stark angenähert. Die Beschränkung der steuerlichen Begünstigung auf die Bezieher von Einkünften aus Gewerbebetrieben und Land- und Forstwirtschaft bei gleichzeitigem Ausschluss dieser Begünstigung für Bezieher von Einkünften aus selbständiger Arbeit ist daher sachlich nicht zu rechtfertigen.
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| Lesen Sie dazu auch den Artikel „Bis zu 25.000 Euro geschenkt“ erschienen im FONDS professionell Magazin Nr. 2/2006 |
Quelle: FONDS professionell |
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