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Steuerberater muss Namen nennen!

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Anmeldungsdatum: 12.12.2003
Beiträge: 1162
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 5.Nov 2005 14:28    Titel: Steuerberater muss Namen nennen! Antworten mit Zitat

Will ein Steuerberater berufliche Telefonate von der Steuer absetzen, muss er dem Finanzamt den Namen des Gesprächspartners mitteilen. Eine heikle Entscheidung hat jetzt das Finanzgericht Sachsen-Anhalt gefällt. Das Gericht stellte damit die steuerliche Nachweispflicht über die Pflicht des Beraters zur Verschwiegenheit in Angelegenheiten seiner Klienten.

Der klagende Steuerberater führte von den betrieblichen Telefonanschlüssen seiner Praxis auch Privatgespräche. Auf der Grundlage von "Erfahrungswerten" verbuchte er 22 Prozent der aktiven Telefongebühren im Festnetz-Bereich als privat veranlasst, die übrigen Kosten wollte er als Betriebsausgaben absetzen. Dabei spielte das Finanzamt jedoch nicht mit: Es schätzte den Anteil der Privatgespräche fast doppelt so hoch und forderte eine namentliche Auflistung der Gesprächspartner für die betrieblichen Telefonate, um sie mit Mandantenlisten abgleichen zu können. Dies verweigerte der Kläger und zog vor das Finanzgericht.

Die Richter gaben jedoch dem Finanzamt Recht. Sie bestätigten, dass bei einem gemischt genutzten Telefonanschluss die Namen der Mandanten des Freiberuflers als Nachweis für den Betriebsausgabenabzug erforderlich seien. Entgegen der Ansicht des Klägers entbinde seine berufliche Schweigepflicht ihn nicht davon, Einzelaufzeichnungen über die beruflichen Gespräche jeweils mit Angabe des Mandantennamens zu erstellen und diese dem Finanzamt einzureichen. Zwar habe ein Mandant das berechtigte Interesse, dass seine Informationen nicht ohne seinen Willen offenbart würden, so die Richter. Dem stehe aber das mit Verfassungsrang ausgestattete öffentliche Interesse gegenüber, dass ausschließlich beruflich geführte Telefongespräche abgesetzt werden können. Die notwendige Güterabwägung gestalteten die Richtern so, dass zwar nicht die Inhalte von Gesprächen, wohl aber die Namen von Mandanten mitgeteilt werden müssen.

Das Gericht berief sich dabei auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) zur Absetzbarkeit von Bewirtungskosten. Der BFH hatte erst kürzlich entschieden, dass ein Anwalt auf einer Rechnung über ein Geschäftsessen ebenfalls die Namen der Mandanten anzugeben hat, obwohl Anwälte eine berufliche Schweigepflicht trifft. AZ FG Sachsen-Anhalt: 1 K 371/02
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hepe
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Anmeldungsdatum: 06.06.2005
Beiträge: 34

BeitragVerfasst am: 7.Nov 2005 17:16    Titel: Antworten mit Zitat

Bedenklich!

Aber wirklich verwunderlich?

Aber wie wir ja alle wissen: Wer nichts zu verbergen hat .......
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Jake01
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Anmeldungsdatum: 31.08.2005
Beiträge: 9
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 8.Nov 2005 12:46    Titel: Antworten mit Zitat

Grundsätzlich ist für das FA die Information, daß man einen Steuerberater hat, nichts wert. In der Regel ist das ja sogar dem FA bekannt.

Aber die zunehmende Überwachung in diesem unserem(?) Lande ist schon erschreckend.

Auch muß man sich jetzt überlegen, mit welcher Telefonnummer man beim Steuerberater anruft oder ihm "für Notfälle" weitergibt, die evtl. nicht offiziell und u.a. dem FA vorenthalten ist.

Aber für die gezielte Überwachung durch "unsere" Staatsmacht ist es schon hilfreich zu wissen, welche Nummern man anzapfen kann.

Mein Steuerberater berät daher ohnehin nur sehr ungern via Telefon. Das persönliche Vieraugen-Gespräch ist immer vorzuziehen, gerade wenn es um diskrete Beratungen geht. Aber wer weiß.... Vielleicht hockt ja hinter der Fenstergardine im gegenüberliegenden Haus bereits jemand mit Richtmikrophon....

Nur weiter so! Jeder, der nicht der Kaste der Beamten angehört, ist ein potenzieller Steuerhinterziehr und Schwerkrimineller. Wo soll das noch hinführen.... ?

Erschreckte Grüße aus Köln
Jake01
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Adelante
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Anmeldungsdatum: 29.10.2005
Beiträge: 40
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 10.Nov 2005 22:13    Titel: Antworten mit Zitat

dieses ganzen probleme und einige andere, würde es nicht geben wenn die ganze steuerabsetzerei aufhört und ein steuerecht mit steuererklärungen möglich ist die noch neben das glas auf meinem bierdeckel passen PROST........

wohin aber dann mit den vielen beamten und steuerberatern ???
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Adelante
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Anmeldungsdatum: 29.10.2005
Beiträge: 40
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 10.Nov 2005 22:18    Titel: Antworten mit Zitat

war ja aber auch nicht sehr geschickt vom herrn steuerberater er kennt doch seine pappnasen am besten,
hätte er mal eine zweite rufnummer als zweitanschluss ausschließlich für privattelefonate verwendet es währe garnicht erst soweit gekommen.
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