Bestehen Zweifel über den Zugang eines Steuerbescheides, so hat das Finanzamt die Zustellung beim Steuerpflichtigen zu beweisen. Im vorliegenden Fall war der Steuerberater empfangsbevollmächtigt.
Da der Berater jedoch kein Fristenkontrollbuch führte, sah das Finanzamt darin einen Anscheinsbeweis für den Zugang des Dokuments. Für die Richter des Bundesfinanzhofs reichte diese Argumentation des Finanzamtes nicht aus. AZ: I R 103/04
Es müsse weitere Indizien dafür geben, dass der Bescheid zugegangen sei.
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