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Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 3692
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Verfasst am: 6.Jul 2007 8:03 Titel: Steuern auf Steuern |
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Brüssel droht Portugal mit Klage
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Die Europäische Kommision hat Portugal aufgefordert, binnen 2 Monaten die Steuergesetzgebung bei der Neuzulassung oder Einfuhr von Autos zu ändern.
Beanstandet wird, dass die Mehrwertsteuer (IVA, z.Zt. 21%) berechnet wird nach dem Kaufpreis zuzüglich Zulassungssteuer (Imposto Automóvel (IA), ab 1.7. ISV). Brüssel ist der Meinung, dass es gesetzeswidrig sei, eine Steuer - hier die Zulassungssteuer - mit der Mehrwertsteuer zu belegen.
Folgt Portugal der Anweisung nicht, wird eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof folgen.
Experten gehen davon aus, dass Portugal den Rechtsstreit verlieren wird. Der Europäische Gerichtshof hat in einem nahezu identischen Fall bereits den Staat Dänemark verurteilt.
Die Verbraucherschutzvereinigung Deco rät, den in den letzten 4 Jahren gezahlten Mehrwertsteueranteil vom Finanzamt zurückzufordern.
Pressemitteilung von: Onlne-Reiseführer Algarve |
Anmerkung:
Auch in Deutschland werden Steuern auf Steuern erhoben
(aber hier wohl vollkommen normal...)
so zum Beispiel: Mehrwertsteuer auf Mineralölsteuer |
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