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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6454
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Verfasst am: 23.Jun 2006 15:23 Titel: Strafrecht: Jeden kann es treffen |
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Es war einmal ein Strafrecht, das hielt sich an die zehn Gebote und warf nur den in den Kerker, der getan hatte, was niemand unter keinen Umständen tun darf.
Dann aber kam eine Zeit, in der für vielleicht strafbar erklärt wurde, was jeder unter gewissen Umständen zu tun pflegt, und so hatten alle Angst.
Bin ich noch ein treuer Diener meines Herrn, wenn ich von seinem Geld, das er mit dem Verkauf von Brennholz verdient, dem Rat der Stadt eine Karte für den Zirkus schenke?
Sollte ich auch dem Herrn Pfarrer eine geben, damit die gestrenge Polizei nicht etwa glaubt, ich wollte mir den Stadtrat gewogen machen?
Das mit den zehn Geboten war ein Strafrechtsmärchen. Was die Zirkuskarte betrifft, leben wir nicht in märchenhaften Zeiten. Als Verteidiger hat man das doppelte Problem, dem Mandanten zu erklären, aus welchem Grund die Staatsanwaltschaft überhaupt da gewesen ist, und den Staatsanwalt davon zu überzeugen, dass er gar keinen Grund hatte zu erscheinen.
Warum wird beides immer schwieriger?
Weil der Gesetzgeber mehr und mehr Gesetze „für alle Fälle“ macht, und damit eben auch alle Fälle erfasst, die alltäglichen und die verwerflichen. Außerdem bestraft er zunehmend nicht erst die böse Tat, sondern schon deren Anschein, und dass der Schein trügt, muss man einem Staatsanwalt, der Böses dabei denkt, erst einmal klar machen.
Aber auch für die Strafverfolgung ist das Leben nicht einfacher geworden. Überall kann sie nicht sein, auch wenn ein Verdacht ubiquitär ist. Wenn sie zum Beispiel die Korruption in der Pharmabranche bekämpfen will, wird sie sich notgedrungen auf ein, zwei Firmen beschränken. Am Ende hat sie nicht „die Korruption“ besiegt, sondern nur die Konkurrenzsituation verändert.
Was geschieht mit einem Strafrecht, das sich von manifestem Unrecht immer weiter entfernt, schon die potenzielle Gefahr für strafbar erklärt? Es droht seine Legitimation zu verlieren.
Alles wird verdächtig, aber nicht alle werden bestraft. Die wenigen, die es trifft, müssen die Strafe wie einen Blitzschlag empfinden – Zufall, dass er überhaupt eingeschlagen hat, dass er hier eingeschlagen hat und nicht anderswo.
Zufall aber ist das Gegenteil von Gerechtigkeit. Und wo der Zufall im Spiel ist, kann man auch Wetten abschließen. Es gehört angesichts des ungewissen Ausgangs vieler wirtschaftsstrafrechtlicher Verfahren nicht viel Zynismus dazu, in den Verhandlungen zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung Elemente einer Wette zu entdecken.
Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand, sagt man. Auf hoher See schon. An dem Handschlag, mit dem Verfahren beendet werden, ist der liebe Gott wohl nicht beteiligt.
Der Autor, Klaus Volk, ist Professor für Strafrecht an der Universität München. |
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