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Ronald Insider
Anmeldungsdatum: 28.02.2005 Beiträge: 781
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Verfasst am: 6.Jul 2005 12:27 Titel: Stürzt ein Fußgänger .... |
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......in unmittelbarer Nähe einer Gefahrenstelle, so liegt nach den Grundsätzen des Anscheinsbeweises der Schluß nahe, daß die Gefahrenstelle Ursache des Sturzes war (im Anschluß an BGH, Urt. vom 13. Februar 1962 - VI ZR 81/61 - VersR 1962, 449).
BUNDESGERICHTSHOF
III ZR 358/04
Der Kläger nimmt die beklagte Gemeinde wegen Verletzung ihrer Straßenverkehrssicherungspflicht auf Schadensersatz in Anspruch. Am Morgen des 14. Januar 2003 stürzte der Kläger bei Dunkelheit auf dem Gehweg der verkehrsberuhigten B. straße in G. . Nach seinem erstinstanzlichen Vortrag war dort um einen im Boden verlegten Absperrhahn herum die Pflasterung herausgerissen. Über diese losen Steine sei er gestolpert, in eine Bodenöffnung gerutscht und umgeknickt. Dabei habe er sich erheblich verletzt und sei jetzt noch arbeitsunfähig.
Die Vorinstanzen haben die auf Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes, mindestens 5.500 ¤, sowie auf Feststellung einer Ersatzpflicht der Beklagten für alle weiteren materiellen und immateriellen Schäden des Klägers gerichtete Klage abgewiesen. Mit der vom erkennenden Senat zugelassenen Revision verfolgt der Kläger seine Klageanträge weiter.
(privater Kommentar: ich brauche 20m um 20x zu stürzen) |
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karlo1417 Pathfinder
Anmeldungsdatum: 07.07.2003 Beiträge: 274 Wohnort: heute hier, morgen dort
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Verfasst am: 7.Jul 2005 8:31 Titel: |
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vor einem halben jahr ist ein familienmitglied in ein, nicht zu erkennendes, schlagloch getreten und gestürtzt - vierfacher schulterbruch und jetzt immer noch starke schmerzen.
ich hatte mich damals auch schlau gemacht und bin auf denselben nenner gekommen. schmerzensgeld von der stadt/gemeinde gibt es nicht, egal wie hundsmiserabel die straßen oder fußwege aussehen. |
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