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Goodman *** Consulter ***
Anmeldungsdatum: 16.01.2002 Beiträge: 5416
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Verfasst am: 13.Aug 2005 10:46 Titel: Telefon Rechnung elektronisch? Service mit Tücken! |
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Service mit Tücken
Der Service von Telekommunikationsunternehmen, ihren Kunden die Rechnung elektronisch zuzusenden, hat Tücken. Elektronische Rechnungen erfüllen in der Regel nicht die Voraussetzungen des Paragrafen 14 Umsatzsteuergesetz und berechtigen damit nicht zum Abzug der Vorsteuer.
Eine elektronische Rechnung wird nur dann für die Vorsteuer anerkannt, wenn sie "qualifiziert signiert" ist.
Meist tragen die übersandten Telefonrechnungen aber keine elektronische Signatur. Ähnliches gilt auch dann, wenn die Rechnung als so genanntes Computerfax versandt wurde. Auch in diesem Fall gibt es keine Papierrechnung, die zum Vorsteuerabzug berechtigt, teilt jetzt der Deutsche Anwaltverein mit. |
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