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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 7230
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Verfasst am: 29.Aug 2006 18:02 Titel: Telekom-Prozess gewinnt an Fahrt |
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In den Mammutprozess gegen die Deutsche Telekom ist Bewegung gekommen, seit das Oberlandesgericht Frankfurt im Rahmen des neuen Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (KapMug) den Musterkläger bestimmt hat.
Die rund 16 000 klagenden Privatanleger müssen in den nächsten Wochen entscheiden, ob sie als Beigeladene weiter dabeibleiben möchten oder ob sie abspringen wollen. Zu einem späteren Zeitpunkt könnte der Ausstieg deutlich schwieriger werden, erläutern Rechtsexperten.
Das Gericht hat einen Pensionär als Musterkläger bestellt, der im Jahr 2000 insgesamt 38 000 Telekom-Aktien gekauft und dies teilweise über Kredit finanziert hat (Az 23 Sch 1/06; 3/7 0 11 1/06).
Noch im gleichen Jahr hatte die Deutsche Telekom ihren Immobilienbestand abgewertet, und der Kurs der Aktien war abgestürzt. Der Kläger sagt, er habe dadurch 1,2 Mill. Euro verloren. So wie der Musterkläger hatten Tausende Aktionäre die Telekom-Aktie als solide Volksaktie gekauft und mussten erhebliche Kursverluste hinnehmen. Die Kläger werfen der Deutschen Telekom vor, sie durch falsche Immobilienbewertungen geschädigt zu haben.
Die Tübinger Kanzlei, die den Musterkläger vertritt, erwartet für die übrigen Kläger in den nächsten Tagen und Wochen Aussetzungsbeschlüsse des Landgerichts Frankfurt. Binnen zwei Wochen müssen sich die klagenden Anleger dann entscheiden, ob sie als Beigeladene weiter am Prozess teilnehmen wollen, oder ob sie abspringen möchten. „Ob ein Kläger auch später ohne größere Komplikationen aussteigen kann, ist unklar“, sagt Rechtsanwältin Petra Dietenmaier, die mit dem Fall befasst ist, „das neue Gesetz lässt da noch viele Fragen offen.“
Die Musterklage ist juristisches Neuland. Grundlage ist das erst am 1. November 2005 in Kraft getretene KapMug, das die Klagen bündeln soll, um einen Abschluss des Prozesses in überschaubarer Zeit zu ermöglichen. Das Landgericht Frankfurt hatte errechnet, dass der Prozess ohne solch ein Verfahren bis zu 15 Jahre dauern könnte.
Viel schneller dürfte es im ungünstigen Fall auch jetzt nicht gehen. Mit Spannung warten die Anleger auf die erste mündliche Verhandlung vor dem 23. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt, die gegen Ende des Jahres ansteht. Dort dürfte sich abzeichnen, ob das Gericht aufwendige Rechtsgutachten zur Bewertung der Telekom-Immobilien für nötig hält.
Solch ein Gutachten kann leicht 20 Mill. Euro kosten, sagen Fachleute. Allerdings meint Bernd Jochem von der Münchener Anleger-Kanzlei, dass diese Summe ziemlich hoch gegriffen ist. „Da ist auch Bangemache dabei“, sagt er. Die Kosten des Gutachtens und alle anderen Verfahrenskosten werden nach dem neuen Gesetz auf sämtliche Kläger verteilt.
Die Kläger beanstanden besonders die „Clusterverfahren“, bei denen die Telekom ihre Grundstücke und Gebäude in Gruppen bewertet hat. Der Vorsitzende Richter vom Landgericht Frankfurt, Meinrad Wösthoff, war darin den Klägern in einer ersten Stellungnahme gefolgt. Seine Meinung ist jetzt jedoch nicht mehr maßgeblich. Der Fall wird laut dem neuen Gesetz vor dem OLG Frankfurt völlig neu aufgerollt.
Unterdessen wickelt die Öffentliche Rechtsauskunft Öra in Hamburg weitere 15 000 Fälle ab. Dort hatten Anleger eine Schlichtung beantragt und auf einen Vergleich mit der Deutschen Telekom gehofft. Das wäre für die Anleger wesentlich kostengünstiger geworden als die Vertretung durch einen Anwalt. Doch die Deutsche Telekom ist bis jetzt zu keinem der Termine erschienen. „Wir sind überzeugt, dass die Vorwürfe substanzlos sind und gehen deshalb in keinen Vergleich“, sagt ein Sprecher.
Solange ein Fall bei der Öra liegt, wird die Verjährung aufgeschoben. „Viele Betroffene sind inzwischen froh, wenn es auch bei uns lange dauert“, sagt Monika Hartges von der Öra. Die Schlichtungsstelle hat bis jetzt etwa die Hälfte aller Fälle abgewickelt. Sobald sie entschieden sind, tickt wieder die Uhr. Ein halbes Jahr haben Anleger dann noch Zeit um zu klagen, danach ist ihr Fall verjährt.
Der Rechtsweg ist auch jetzt noch teuer: Wer etwa 5 000 Euro in die Telekom-Aktien investiert hat, muss mit Anwaltskosten von rund 700 Euro rechnen. |
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GM&P Info .

Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 3949
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Verfasst am: 7.Apr 2008 7:06 Titel: |
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Klägeranwälte: Telekom-Prozess könnte noch 10 bis 20 Jahre dauern
Der millionenschwere Schadenersatzprozess um den Börsengang der Deutschen Telekom könnte nach Einschätzung der Klägeranwälte noch 10 bis 20 Jahre dauern. Dies sei zu befürchten, wenn das Oberlandesgericht Frankfurt am Main alle 187 strittigen Punkte abarbeiten wolle, sagte Rechtsanwalt Andreas Tilp am 02.04.2008 in Frankfurt. Am 07.04.2008 und damit rund sieben Jahre nach den ersten Klagen wird das OLG die mündliche Verhandlung über den dritten Börsengang der Telekom im Jahr 2000 beginnen. |
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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 7230
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Verfasst am: 21.Apr 2008 16:58 Titel: |
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Ein genervter Telekom-Anwalt, ein Kläger, dem die Fragen ausgehen und ein Zeuge, der so gar nichts zur Aufklärung beitragen kann.
Klägeranwalt Tilp bringt nichts Sinnvolles zustande.
Der Mammut-Prozess gegen die Deutsche Telekom kommt am fünften Verhandlungstag kaum voran.
Die Hoffnung der 16 000 klagenden Anleger schwindet.
Klägeranwalt Andreas Tilp hatte versucht, die Telekom zur Herausgabe aller Unterlagen aus einem US-Verfahren zu zwingen. Doch der Vorsitzende Richter Christian Dittrich ließ durchblicken, dass er einen entsprechenden Antrag abweisen wird. Nur die Anträge auf Vorlage bestimmter Akten zu konkreten Vorgängen könnten zulässig sein, nicht aber die Preisgabe aller US-Dokumente. In den USA hatte die Telekom einen Vergleich mit klagenden Aktionären geschlossen und 120 Millionen Dollar gezahlt.
Nach Ansicht von Tilp könnten die US-Dokumente – insgesamt rund 1,9 Millionen Seiten – eine Antwort auf die strittige Frage nach dem Zeitpunkt der Voicestream-Übernahme im Sommer 2000 liefern. Die Telekom soll den geplanten Kauf des US-Mobilfunkunternehmens Voicestream im Prospekt zum dritten Börsengang im Frühjahr 2000 verschwiegen haben. Die Telekom bestreitet, dass zu diesem Zeitpunkt bereits eine Entscheidung über den milliardenschweren Kauf gefallen sei.
Auch ein weiterer Zeuge, der ehemalige Telekom-Manager Tjark Schütte, half den Klägern nicht. Er konnte nichts zur Sache sagen. Schütte hatte zwar mit dem dritten Börsengang zu tun, war aber nach eigener Aussage zum fraglichen Zeitpunkt mit dem Voicestream-Deal gar nicht befasst. „Um solche Verträge zu unterzeichnen, war ich zu tief aufgehängt“, sagte Schütte, der heute für die Deutsche Post arbeitet. Er sei überrascht, dass er überhaupt vorgeladen wurde.
Klägeranwalt Tilp schien selbst überrascht. Er stellte Fragen, die ins Leere liefen und von Telekom-Anwalt Bernd-Wilhelm Schmitz ein ums andere Mal gerügt wurden. Dem schloss sich auch der Vorsitzende Richter Christian Dittrich an. Er wies Fragen an Schütte ab, „weil sie außerhalb des Beweisthemas liegen“. Nach nur einer Stunde durfte Schütte den Zeugenstand wieder verlassen.
Noch will Tilp nicht locker lassen: „Wir werden die Akten aus den USA bekommen.“ Insbesondere wolle er Akten zu einem vorläufigen Angebot an Voicestream und zur Vereinbarung einer Due Diligence aus dem Juni 2000 sehen. Außerdem will er weitere Zeugen laden lassen: den ehemaligen Voicestream-Chef John Stanton, den früheren Telekom-Manager Jeffrey Hedberg sowie Canning Fok, den Chef des damaligen Voicestream-Großaktionärs Hutchison Whampoa. Fok kennt sich mit der deutschen Justiz bereits aus. Er hat schon im Mannesmann-Prozess als Zeuge ausgesagt.
Quelle: HB |
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